Gerd Kurath, Leiter des Landespressedienstes sagte, Krankenhäuser seien ein hochsensibler Bereich. Es habe eine interne Abstimmung sämtlicher KABEG-Häuser ergeben, dass die bisherigen Schutzmaßnahmen weiterhin aufrecht bleiben. Das bedeutet, dass die Zutrittskontrollen sowie die Anmeldung für Besucherinnen und Besucher beibehalten werden. Weiterhin sei der 3G-Nachweis zu erbringen und es seien pro Patient und Tag zwei Besucher zulässig. Die Besuchszeit betrage eine Stunde pro Besucher.
Ausnahmen in Palliativ- und Geburtsbereich
Ebenso gelte die Maskenpflicht in den Gebäuden sowie Mindestabstände. Ausgenommen von diesen Regelungen seien weiterhin Besucher bzw. Begleitpersonen im Bereich der Palliativ- und Hospizbegleitung, der Seelsorge, die Begleitungen durch maximal zwei Personen bei kritischen Ereignissen und die Begleitperson im Falle einer Entbindung. Für stationäre, tagesklinische oder ambulante Patienten (ausgenommen Notfälle) gelte ebenso die 3-G-Regel.
Keinesfalls ins Krankenhaus kommen sollten Personen, die an sich CoV-Symptome feststellen. Sie seien weiterhin aufgefordert, über die Gesundheitshotline 1450 zu agieren bzw. ihren Hausarzt zu kontaktieren.