Gesundheit

CoV-Regeln in Spitälern bleiben aufrecht

In den Krankenhäusern der KABEG bleiben die Covid-Schutzmaßnahmen aufrecht. Das Virus sei nach wie vor aktiv und der Schutz durch Infektionen oder Impfungen lasse nach, viele hätten auch keine 3. Impfung, hieß es vom Land Kärnten. Man wolle Patienten und Besucher schützen.

Gerd Kurath, Leiter des Landespressedienstes sagte, Krankenhäuser seien ein hochsensibler Bereich. Es habe eine interne Abstimmung sämtlicher KABEG-Häuser ergeben, dass die bisherigen Schutzmaßnahmen weiterhin aufrecht bleiben. Das bedeutet, dass die Zutrittskontrollen sowie die Anmeldung für Besucherinnen und Besucher beibehalten werden. Weiterhin sei der 3G-Nachweis zu erbringen und es seien pro Patient und Tag zwei Besucher zulässig. Die Besuchszeit betrage eine Stunde pro Besucher.

Ausnahmen in Palliativ- und Geburtsbereich

Ebenso gelte die Maskenpflicht in den Gebäuden sowie Mindestabstände. Ausgenommen von diesen Regelungen seien weiterhin Besucher bzw. Begleitpersonen im Bereich der Palliativ- und Hospizbegleitung, der Seelsorge, die Begleitungen durch maximal zwei Personen bei kritischen Ereignissen und die Begleitperson im Falle einer Entbindung. Für stationäre, tagesklinische oder ambulante Patienten (ausgenommen Notfälle) gelte ebenso die 3-G-Regel.

Keinesfalls ins Krankenhaus kommen sollten Personen, die an sich CoV-Symptome feststellen. Sie seien weiterhin aufgefordert, über die Gesundheitshotline 1450 zu agieren bzw. ihren Hausarzt zu kontaktieren.