Angeklagter vor Gericht
ORF/Horst Sattlegger
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Chronik

Versuchter Mord: 18 Jahre unbedingte Haft

Wegen versuchten Mordes ist am Donnerstag ein 41 Jahre alter Mann aus Afghanistan zu 18 Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Der Mann hatte im September 2021 bei einem Streit seine Frau mit einem Messer schwer verletzt, sie überlebte nur knapp. Der Angeklagte gab zu, dass er sie habe töten wollen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Durch eine Zwangsheirat kamen die beiden vor 20 Jahren in Afghanistan zusammen, sie haben vier Kinder. 2015 kam das Paar nach Österreich. Die Frau begann sich zunehmend zu emanzipieren und wollte sich scheiden lassen. Staatsanwältin Sandra Agnoli berichtete, dass die Ehefrau Angst davor gehabt habe, den Angeklagten mit der Scheidung zu konfrontieren. Sie soll davor sogar eine Frauenberatungsstelle aufgesucht haben, um sich über eine Scheidung in Österreich zu informieren.

Kehle mit Messer aufgeschnitten

Es kam zu Streitereien und Gewaltausbrüchen des Mannes. Die Frau wurde von ihrem Mann kontrolliert, er ließ auch sein Mobiltelefon in seiner Abwesenheit im Aufnahmemodus zu Hause, um sie zu überwachen.

Auch am 3. September des Vorjahres lief die Aufnahme am Mobiltelefon als er von seiner Frau wissen wollte, ob sie ihn betrügt. Als sie das mehrmals verneinte, nahm er ein Teppichmesser und fügte ihr eine fast 30 Zentimeter lange Schnittwunde an der Kehle zu. Die Frau konnte vorerst flüchten, doch der Mann folgte ihr und zerschnitt ihr den gesamten Oberkörper und die Hände.

Nachbar verständigte die Rettung

Der neunjährige Sohn war zuhause. Als er aus dem Zimmer kam, sah er seine Mutter blutend auf dem Boden liegen, auch sein Vater hatte selbst zugefügte Schnittwunden. Der Angeklagte sagte zum Sohn, „ruf deinen Bruder an“. Als das misslang, schickte er den Buben zu einem Nachbarn. Der kam zur Wohnung und verständigte die Rettung.

Der Angeklagte bekannte sich schuldig. Er gab zu, seiner Ehefrau diese Schnittverletzungen zugefügt zu haben, jedoch sei dies aus einer heftigen Emotion heraus entstanden – er habe es nicht im Vorhinein geplant. „Ich war in diesem Moment so sauer, da war es meine Absicht zu töten“, so der 41-Jährige.

Frau musste letztes Gebet sprechen

An den ersten Schnitt könne er sich noch erinnern, an die restlichen nicht mehr. Als er wieder bei Sinnen gewesen sei, habe er doch Hilfe über den Sohn holen wollen, sagt er aus. Staatsanwältin Sandra Agnoli hielt ihm aber vor, selbst nicht geholfen zu haben, den Sohn auch nur weggeschickt zu haben, ohne um Hilfe in der Nachbarschaft zu bitten.

Außerdem habe er die Frau das letzte Gebet sprechen lassen, was auf den Handyaufnahmen zu hören ist. Er sei schockiert gewesen, was er seiner Frau angetan habe, daher habe er nicht helfen können, so die Antwort.