Politik

Flüchtlinge: Kärnten will Gleichbehandlung

Kärnten bleibt als einziges Bundesland bei seiner Haltung: Wenn die Zuverdienstgrenze für ukrainische Flüchtlinge aufgehoben werde, müsse dies für alle anderen Flüchtlinge auch gelten. Das Innenministerium sieht keine Ungleichheit, Kärnten schon.

Der Vorschlag des Innenministeriums sieht einen Einschleifregelung für die Zuverdienstgrenze vor, wie sie von AMS-Vorstand Johannes Kopf gefordert wurde. Man sehe rechtlich kein Problem damit, sagte SPÖ-Landesrätin Daniela Winkler aus dem Burgenland. Diese Woche wolle man sich mit den anderen Bundesländern abstimmen.

Gleiches Recht für alle

Die Kärntner Landesrätin Sara Schaar (SPÖ) sagte hingegen, wenn die Zuverdienstgrenze für die Ukrainer angehoben werden, müsse das auch für andere Flüchtlinge gelten: „Wir haben uns das durchgeschaut. Was für mich das Bild nicht klarer macht, ob wir in einer Ungleichbehandlung sind oder nicht. Es hat niemand etwas gegen die Ukrainer, wir alle wollen helfen, aber es muss gleiches Recht für alle gelten.“

Schaar: Verfassungsgericht muss entscheiden

Sie zitiert aus dem Schreiben des Innenministeriums: „Eine Erhöhung der Zuverdienstgrenzen hat motivationssteigernde Effekte und es wird das Gesamteinkommen der Vertriebenen erhöht, was mit einer Entlastung der öffentlichen Hand einhergeht.“ Das müsse aber für alle gelten, sagte Schaar und weiter: „Ich vermute, dass am Rechtsweg kein Weg vorbei geht und dann wird der Verfassungsgerichtshof entscheiden müssen ob das so ist oder nicht.“