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Chronik

Seenvolksbegehren in Begutachtung

Knapp 12.000 Unterschriften hat 2020 Seenvolksbegehren bekommen. Der Landtag fasste den Grundsatzbeschluss, dass Seegrundstücke in Landesbesitz nicht mehr verkauft werden dürfen und öffentlich zugänglich bleiben müssen. Für die nötigen Gesetzesentwürfe beginnt nun die Begutachtung.

„Der Zugang der Allgemeinheit zu Seen, Bergen und sonstigen Naturschönheiten ist zu sichern“. Dieses Bekenntnis soll künftig in der Landesverfassung verankert sein. Weitere Gesetzesänderungen sollen sichern, dass von Seeliegenschaften im Besitz des Landes kein Quadratmeter mehr verkauft werden darf. Bei ihrer Bewirtschaftung solle es zudem mehr Transparenz geben, sagte Landesrat Martin Gruber (ÖVP).

1.70 Gewässer, 24 freie Zugänge

Kärnten hat 1.270 stehende Gewässer und bisher 24 freie Seezugänge des Landes an 13 Seen. Drei weitere Seezugänge sollen an drei weiteren Seen in Kürze eröffnet werden.

Ein zentraler Aspekt jeder aktuellen und zukünftigen Ausschreibung sei, dass der öffentliche Seezugang erhalten bleiben muss. Die Kärntner dürfen nicht ausgesperrt werden, sagte Gruber. Aus seiner Sicht seien, die Zeiten vorbei, in denen die Politik zu allem ja sagt, wo ein großer Investor dahintersteckt.

Große Anlage am See
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Die Verbauung rund um die Seen soll gestoppt werden

„Gesamtzustand der Seen nicht so gut“

Die Motorbootabgabe – im Vorjahr in Summe 2,3 Millionen Euro – soll ebenfalls per Gesetz zweckgewidmet werden: Für die Attraktivierung von bestehenden und wenn möglich den Ankauf von neuen Seegrundstücken. Denn, der Gesamtzustand des Sees sei nicht so gut und da müsse man handeln, so Landesrat Daniel Fellner (SPÖ).

Seenvolksbegehren in Begutachtung

Knapp 12.000 Unterschriften hat 2020 Seenvolksbegehren bekommen. Der Landtag fasste den Grundsatzbeschluss, dass Seegrundstücke in Landesbesitz nicht mehr verkauft werden dürfen und öffentlich zugänglich bleiben müssen. Für die nötigen Gesetzesentwürfe beginnt nun die Begutachtung.

„Enkelverantwortung gegenüber Naturjuwelen“

Für den Umgang von Gemeinden bei Widmungen von Seegrundstücken könne die Landesverfassung nur eine Grundorientierung bieten. Man könne nur appellieren, dass man sich bewusst sein müssen, dass Natur, Seen und viele Einzigartigkeiten auch einzigartig bleiben, so Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ). Es müsse auch eine Enkelverantwortung gegenüber den Juwelen der Landschaft geben, die Kärnten so besonders machen.

„Man kann alles ändern“

Walter Polesnik, Initiator des Seenvolksbegehren sagte, dass man man alles ändern könne, sogar eine Verfassung. „Es ist wahrscheinlich für die Bürgermeister ein Machtverlust, aber für die Bevölkerung ist es ein Lebensqualitätsverlust, wenn sie weiterhin munter umwidmen können“, sagte Polesnik.

Die geplanten Gesetzesnovellen gehen nun in eine vierwöchige Begutachtung. Die Initiatoren des Seenvolksbegehrens sollen in den Prozess weiter involviert bleiben, sagte Landeshauptmann Kaiser.