Demonstration  vor dem Gemeindeamt in Pörtschach für das Buberlemoos
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Chronik

Demonstration gegen Bau im Buberlemoos

Am Mittwoch hat eine natur- und wasserrechtliche Verhandlung zum umstrittenen Bauprojekt Buberlemoos in Pörtschach stattgefunden. In dem geschützten Feuchtgebiet wollen private Investoren eine Lagune mit Häusern samt Badesteg errichten. Am Donnerstag sagte das Land Nein zur Verbaauung.

Die Gruppe von Demonstranten trat vor dem Gemeindeamt gegen das Projekt auf und zeigten Plakate mit der Aufschrift „Lieber Hechte als Immobilienhaie“ oder „Buberlmoos schützen – Pörtschach braucht keine künstliche Lagune“. Die Feuchtfläche soll ja wegen eines Immobilienprojekts einer künstlich angelegten Lagune weichen. Feuchtflächen sind in Kärnten zwar „ex lege“ geschützt, laut einem Privatgutachten soll sich unter dem Moos aber eine Altlast befinden – mehr dazu in Gutachten sieht Altlast unter Buberlemoos.

Demonstration zur Erhaltung des Buberlemooses
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Demonstration

17 neue Häuser geplant

Gegen das Projekt zeigen sich im Gemeinderat Grüne und Freiheitliche vereint. Auch zwei Bürgerinitiativen kämpfen gegen das Lagunenprojekt. Zwei Grundstücksbesitzer in Pörtschach, in der Ortschaft Sallach, verfolgen das Ziel, den Wörthersee zu vergrößern, neue Uferflächen schaffen und darauf dann Einfamilienhäuser samt Badeplätzen zu bauen – mehr dazu in Volksbegehren gegen Lagunen-Bauprojekt (kaernten.ORF.at; 7.7.2021).

Das Projekt sieht im geschützten Gebiet die Entstehung von 17 neuen Häusern mit Seegrundstücken vor.

Noch Umwidmung und Baugenehmigung nötig

Bei der Verhandlung am Mittwoch ging es allein um den eingebrachten Antrag für die Naturschutz- und Wasserrechtliche Bewilligung, ob also eine künstliche Wasserfläche entstehen darf. Die Projektwerber hingegen argumentieren mit einem Privatgutachten, wonach es unter dem Buberlemoos eine Altlast aus den 1960er Jahren vom Autobahnbau geben soll und „im öffentlichen Interesse“ gegraben werden müsse.

Vom Umweltbundesamt hieß, es auf Anfrage des ORF, dass das Buberlemoos weder als Altlast noch als Verdachtsfläche geführt werde. Gegen die Entscheidung der Behörde kann der Naturschutzbeirat des Landes Rechtsmittel einbringen. Für den tatsächlichen Baustart bräuchte es auch noch die Umwidmung und die Baugenehmigung der Gemeinde.

„Dezidiertes Nein zur angedachten Verbauung“

"Eine Verbauung des Feuchtgebietes Buberlemoos steht in eklatantem Widerspruch zu den Vorstellungen der Raumordnung“, sagte Raumordnungsreferent Landesrat Daniel Fellner. Es sei kein formeller Antrag auf umwidmung von der Gemeinde eingegangen, so Fellner. Er finde die Idee skurril, einfach den See zu vergrößern, um mehr Uferflächen zur Verbauung zu haben.