Das Land, das umgewidmet werden soll
ORF
ORF
Umwelt

Gutachten sieht Altlast unter Buberlemoos

Zur Zukunft des Buberlemooses in Pörtschach fällt am Mittwoch eine erste Vor-Entscheidung: Die Feuchtfläche soll wegen eines Immobilienprojekts einer künstlich angelegten Lagune weichen. Feuchtflächen sind in Kärnten zwar „ex lege“ geschützt, laut einem Privatgutachten soll sich unter dem Moos aber eine Altlast befinden.

Eine endgültige Entscheidung für oder gegen das Buberlemoos respektive das geplante Lagunenprojekt dürfte es am Mittwoch nicht geben. Der Instanzenzug reicht bis zum Bundesverwaltungsgericht. Bei der Verhandlung am Mittwoch geht es allein um den eingebrachten Antrag für die Naturschutz- und Wasserrechtliche Bewilligung, so der stellvertretende Bezirkshauptmann in der BH Klagenfurt Land, Klaus Bidovec: „Zur Errichtung einer Wasserfläche und Entfernung von Altlasten auf bestimmten Grundstücken.“

Privat-Gutachten: Altlast aus den 1960ern

Laut dem Privatgutachten, das dem Projektantrag beigelegt worden sei, soll es beim Buberlemoos eine Altlast aus den 1960er Jahren vom Autobahnbau geben. Offenbar hoffen die Projektwerber damit den in Kärnten seit 1987 geltenden Schutzstatus für Feuchtflächen aushebeln zu können, weil dann allenfalls ein höherwertiges öffentliches Interesse bestehen könnte, die Altlast zu entfernen. Alle Grabungsarbeiten auf Feuchtflächen wären sonst per Gesetz streng untersagt.

Aus der Naturschutz- und aus Umweltabteilung des Landes heißt es dazu jedenfalls, dass die Anschüttung im Buberlemoos nicht als Altlast geführt werde […] weswegen auch „keine Sanierung“ erforderlich sei. Und auch vom Umweltbundesamt heißt es auf ORF-Anfrage, das Buberlemoos sei weder als Verdachtsfläche noch als Altlast geführt.

Naturschutzbeirat kann Rechtmittel einlegen

Das im Hintergrund stehende Immobilienprojekt soll für die Entscheidungsfindung am Mittwoch jedenfalls keine Rolle spielen, so Bidovec. „Weil es auch nicht Gegenstand des Antrages ist. Das ist aber, glaube ich, auch bekannt, dass für dieses Immobilienprojekt auch noch eine Umwidmung bei der Gemeinde notwendig wäre. Ob das stattfindet oder nicht, liegt nicht in meinem Ermessen.“ Verhandelt wird am Pörtschacher Gemeindeamt und wenn nötig auch bei einem Ortsaugenschein.

Teilnehmen werden Sachverständige, Personen mit Parteistellung, deren Grundstücke durch das Projekt beeinträchtigt werden könnten und ein Naturschutzsachverständiger des Landes. Gegner des Lagunen- und Immobilienprojekts führen das Vorkommen seltener Tiere und Pflanzen, wie die streng geschützte Würfelnatter oder Sumpfschwertlilie und Rohrkolben ins Treffen. Der Naturschutzbeirat hat jedenfalls die Möglichkeit, gegen die Entscheidung Rechtsmittel zu erheben.