Umgestürzte Holzstatue auf der Gerlitzen
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Gericht

Freispruch um von Figur erschlagenes Kind

Am Landesgericht Klagenfurt ist am Dienstag noch einmal in der Causa des fünfjährigen Buben verhandelt worden, auf der Gerlitzen 2017 von einer nicht gesicherten Holzfigur erschlagen wurde. Der ehemalige Obmann der Agrargemeinschaft wurde freigesprochen.

Der 73-jährige ehemalige Obmann der Agrargemeinschaft war von der Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Gemeingefährdung angeklagt. Ihm soll die Figur gehört haben, die ungesichert vor dem Almmuseum auf der Gerlitzen aufgestellt war. Das Kind war 2017 auf dem Berg mit Mutter und Großmutter spazieren, fasste die 80 Kilogramm Figur an und wurde erschlagen, als sie daraufhin umfiel. Der Prozess gegen ihn wurde im vergangenen Jahr jedoch ausgeschieden, weil er nicht verhandlungsfähig war.

Figuren waren einst gesichert

Der Mann verantwortete sich mit nicht schuldig. Er habe die Holzfigur vor 30 Jahren aus Sibirien importiert und damals 1,5 Meter tief eingegraben – hatte aber laut seiner Ausage weder etwas mit dem Ab- oder Zuschneiden noch mit dem Aufstellen an der Unfallstelle zu tun. Er habe die Figuren dort selber nie stehen sehen. Zum Unfallzeitpunkt sei er nach einem Unfall überhaupt für drei Monate im Krankenhaus gewesen.

Im Punkt der fahrlässigen Gemeingefährdung wurde der ehemalige Obmann der Agrargemeinschaft freigesprochen. Im Verfahren konnte nicht festgestellt werden, ob der Mann die Figuren aufgestellt oder abgesägt hatte oder auch nur davon wusste. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der zweite Anklagepunkt, wegen der Begünstigung einer Gläubigerin wurde von Richterin Ute Lambauer ausgeschieden.

Hüttenwirt verurteilt

Der 55-jährige Hüttenwirt, zu dem das Almmuseum gehört, vor dem die Skulptur stand, wurde bereits im vergangenen Jahr wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe verurteilt – mehr dazu in Skulptur erschlug Kind: Geldstrafe für Wirt.