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FF Ferlach
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Gericht

Vier Monate Haft für Alkolenker

Ein 55-jähriger Mann ist am Montag am Landesgericht Klagenfurt zu vier Monaten Haft verurteilt worden. Er verursachte Anfang Jänner betrunken in Waidisch einen Unfall, nach dem eine 56-jährige Frau zwei Wochen später im Krankenhaus starb. Der Angeklagte war wegen einer Covid-19-Infektion nicht anwesend.

Der Angeklagte war im Vorfeld geständig. Am 4. Jänner fuhr der 55-Jährige nach seiner Nachtschicht nach Hause. Bei einem Zwischenstopp bei einer Ferlacher Tankstelle kaufte er eine Wurstsemmel und trank ein paar Bier. Mit einem Promille Alkohol im Blut krachte er in den entgegen kommenden Kleinwagen einer Bekannten, als er die lang gezogene Linkskurve bei Unterwaidisch schnitt.

Bei dem Frontalzusammenstoß wurde der Wagen der 56 Jahre alten Frau in den Straßengraben geschleudert. Die Feuerwehr befreite sie schwer verletzt aus dem Wrack, sie starb zwei Wochen später im Krankenhaus. Bei der Verhandlung sagte Verteidiger Rudolf Vouk, dass sein Mandant geständig und reuig sei. Er habe sich während der Fahrt zur Wurstsemmel gebeugt und sei deswegen auf die Gegenfahrbahn gekommen.

Todesursache nicht sicher zu klären

Binnen Bruchteilen von Sekunde entschied sich das Schicksal zweier Menschen. Die Frau konnte nicht mehr reagieren, der Frontalzusammenstoß war unvermeidbar. Unklar ist, ob eine Thrombose beim Unfall entstand oder unmittelbar davor. Zumal die Frau bereits einmal einen Schlaganfall erlitten hatte. Die Möglichkeit sei zwar sehr gering, trotzdem könne man nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sagen, was zum Tod der Frau geführt habe. Deswegen verurteilte Richter Christian Liebhauser Karl den Unfalllenker nicht wegen fahrlässiger Tötung sondern wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.