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Infiziert im Landtag: Keine Auslieferung

Jene FPÖ-Landtagsabgeordnete, die im November wohl Covid-positiv an einer Landtagssitzung teilgenommen hat, wird nicht ausgeliefert. Der zuständige Ausschuss beriet am Donnerstag über ein neuerliches Auslieferungsansuchen der Staatsanwaltschaft und lehnte dies einstimmig ab.

Die Entscheidung basiere auf dem Rechtsgutachten von Werner Zögernitz, Rechtswissenschaftler vom Institut für Parlamentarismus und Demokratiefragen in Wien und ehemaliger Klubdirektor der ÖVP im Parlament. Demnach stehe die Teilnahme der Abgeordneten an einer Sitzung des Kärntner Landtags eindeutig in einem politischen Zusammenhang, womit sie nicht ausgeliefert werden könne. Aus strafrechtlicher Sicht sei die berufliche Immunität ein Strafausschließungsgrund. „An dieser Rechtslage hat sich nichts geändert“, sagte Ausschussvorsitzender Andreas Scherwitzl (SPÖ) am Donnerstag. Ein erster Antrag der Anklagebehörde war im Februar abgelehnt worden.

SMS versehentlich gelöscht

Die Abgeordnete hatte im November, am Tag nach einer Landtagssitzung, bekanntgegeben, dass sie ein SMS erst an diesem Tag gelesen habe, in dem ihr mitgeteilt wurde, sie sei positiv auf das Coronavirus getestet worden. Sie sei daher wohl infiziert in die Sitzung gekommen. Ob das SMS wirklich vor der Landtagssitzung bei ihr eingelangt war, ließ sich nicht klären. Die Mandatarin erklärte, die Nachricht versehentlich gelöscht zu haben. Eine Woche nach der Sitzung waren drei weitere Abgeordnete positiv getestet worden.

Weitere Ermittlungen noch offen

Wie man mit dem Fall weiter umgehen wird, könne derzeit noch nicht gesagt werden, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Markus Kitz. Theoretisch könnte die Staatsanwaltschaft aber prüfen, ob Dieringer-Granza trotz Covid-Infektion außerhalb des Landtags unterwegs gewesen ist, etwa in einem Lokal oder einem Geschäft. Da greift aus strafrechtliche Sicht die politische Immunität nämlich nicht.