Adler auf dem Landesgericht
ORF
ORF
Chronik

Staatsverweigerer verurteilt

Wegen staatsfeindlicher Verbindung und versuchten Amtsmissbrauchs ist am Landesgericht Klagenfurt ein 69 Jahre alter Mann zu einer bedingten Haftstrafe von 18 Monaten verurteilt worden. Der Angeklagte versendete Drohbriefe an Behörden, weil er nicht an das Kanalnetz angeschlossen werden wollte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Angeklagte hatte mithilfe seiner Frau Drohbriefe an Behörden versendet, die er von der staatsfeindlichen Verbindung „Staatenbund Österreich“ bekommen hatte. Er bekannte sich am Mittwoch vor dem Geschworenensenat unter Vorsitz von Richter Oliver Kriz schuldig. „Meine Frau und ich wollten einfach nicht, dass ihr Haus an das Kanalnetz angeschlossen wird, und diese Truppe wollte mir dabei helfen,“ sagte der 69-Jährige.

Ehefrau wurde bereits rechtskräftig verurteilt

Mit der sogenannten „Truppe“ ist der Staatenbund Österreich gemeint, eine staatsfeindliche Verbindung, die die Existenz des österreichischen Staates leugnet und dessen Gesetze ablehnt. Der Angeklagte verschickte schließlich mehrere Drohschreiben an Behörden, meistens von seiner Frau unterschrieben, und drohte mit hohen Geldforderungen, sollte seinem Ansinnen nicht nachgekommen werden. Die Ehefrau wurde bereits zu einer bedingten Haftstrafe verurteilt, dieses Urteil ist inzwischen rechtskräftig – mehr dazu in Staatenbund: 15 Monate bedingte Haft (kaernten.ORF.at; 16.3.2022).

Vor Gericht erwähnte der 69-jährige mehrmals, ihm seien die Hintergründe des Staatenbundes nicht klar gewesen, er habe gedacht, dass man ihm bei der Problematik des Kanalanschlusses nur helfen wolle. „Ich habe kein einziges Drohschreiben selbst erstellt, das ist mir vermittelt worden und ich wusste auch nicht genau, was drinnen steht.“

Staatsanwaltschaft bezweifelt „Unwissenheit“

Staatsanwältin Daniela Zupanc widersprach dem Angeklagten: „Ich denke, Sie haben ganz genau gewusst, was Sie da machen und um welche Schreiben es sich handelt und Ihnen war auch klar, dass Sie auf legalem Wege nicht viel erreichen würden. Deshalb haben sie es auf diese Weise gemacht.“ Zudem wurden bei der Hausdurchsuchung eine vom Angeklagten unterzeichnete „Lebendmeldung“ gefunden. Diese „Lebendmeldung“ soll den Unterzeichner zum Mitglied des Staatenbundes Österreich erklären.

Der Angeklagte wurde zu einer bedingten Haftstrafe von 18 Monaten verurteilt. Das Geständnis, die Unbescholtenheit, sowie die Tatsache, dass es beim Versuch des Amtsmissbrauchs geblieben ist, wurden als Milderungsgründe angeführt.

Haus ist inzwischen an Kanalnetz angeschlossen

Zum Schluss gab der 69-Jährige noch zu Protokoll, dass es „ein riesiger Blödsinn“ war und es ihm sehr leidtue. Zudem soll das Haus seiner Gattin inzwischen an das Kanalnetz angeschlossen sein. Der Verteidiger des Angeklagten erklärte Rechtsmittelverzicht, Staatsanwältin Zupanc gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.