Angeklagter vor Gericht
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Chronik

30 Monate Haft wegen Vergewaltigung

Am Freitag ist ein 62-jähriger Reiterhofbesitzer von einem Schöffensenat am Landesgericht Klagenfurt zu 30 Monaten unbedingter Haft verurteilt worden. Er soll vier junge Mädchen sexuell belästig bzw. eines davon vergewaltigt haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Mann stritt alles ab. Anzeige hatte der Reitsportverband erstattet.

Der Reiterhofbesitzer soll sich an der Tochter seiner Lebensgefährtin und an drei Mädchen, die Pferde bei ihm gemietet oder eingestellt hatten, vergangen haben. Der Mann bezeichnete die Vorwürfe als erlogen. Staatsanwältin Doris Wieser warf dem Mann mehrere Übergriffe über Jahre hinweg vor. So habe er die Mädchen nicht nur umarmt, obwohl sie das nicht wollen hätten, sondern sie auch im Intimbereich berührt. Die Jugendlichen, die auf dem Hof gearbeitet haben, hätten sich nur getraut, sich verbal zu wehren – aus Angst, ihr Pferd zu verlieren, führte die Staatsanwältin aus.

Angeklagter: „Amikales Verhältnis“

Der Angeklagte schüttelte während des Anklagevortrags den Kopf. Wie sein Verteidiger Philipp Tschernitz sagte, sei es zwar richtig, dass die Mädchen am Hof tätig waren und Pferde eingestellt gehabt hatten. „Es hat ein durchaus amikales Verhältnis geherrscht, aber sexuelle Übergriffe haben niemals stattgefunden.“ Das betonte auch der Angeklagte selbst: „Es kann sein, dass ich sie hin und wieder eingehalten habe, vor lauter Freude. Aber ich habe sie niemals belästigt. Ich weiß nicht, was in den Mädels vorgeht.“

Anzeige durch Pferdesportverband

Wie der Vorsitzende des Schöffensenates, Gernot Kugi, sagte, hatte der Österreichische Pferdesportverband Anzeige erstattet, weil sich die Vorwürfe gegen den Angeklagten gemehrt hätten. Dann hätten sich mehrere Mädchen gemeldet. Sie sagten auch am Freitag aus und wiederholten ihre Vorwürfe. Der Angeklagte blieb trotzdem dabei: Die Vorwürfe seien Lügengeschichten. Auf die Frage des Richters, welchen Grund sie hätten, ihn zu belasten, antwortete der 62-Jährige: „Die einzige Erklärung wäre, dass sich alle vier gekannt haben.“

Verteidiger Tschernitz verwies auf die Angaben seines Mandanten, der selbst eingeräumt hatte, die Mädchen umarmt zu haben: „Er hatte aber auf keinen Fall sexuelle Hintergedanken. Es war für ihn ein normaler Umgang – dass das möglicherweise heute nicht mehr richtig ist, ist ihm auch bewusst geworden.“

Ein Mädchen fasste Mut zur Anzeige

Staatsanwältin Wieser verwies hingegen auf die „durchwegs glaubwürdigen“ Aussagen der Betroffenen und auf die Konsequenzen einer Falschaussage: „Wenn sie den Angeklagten zu Unrecht beschuldigen würden, würden sie die Delikte der Verleumdung und der falschen Beweisaussage begehen, worauf eine Freiheitsstrafe von fünf beziehungsweise drei Jahren steht. Warum sollten sie sich dieser Strafdrohung aussetzen nach so vielen Jahren?“ Dass die Vorwürfe erst nach Jahren publik wurden, hätte verschiedene Gründe: Eine der Betroffenen habe erst nach der Berichterstattung über einen ähnlichen Fall in Deutschland Mut gefasst und Anzeige erstattet.

Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung

Richter Kugi verwies ebenfalls auf die Zeugen: „Durch die glaubhaften Angaben wurde Ihre leugnende Verantwortung widerlegt.“ Die Übergriffe hätten sich immer weiter gesteigert, bis sie in die Vergewaltigung gegipfelt sei. Und: „Sie wissen, wie sehr ein Mädchen an seinem Pferd hängt, Sie haben das bewusst ausgenützt.“ Der Angeklagte meldete sofort Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, Staatsanwältin Wieser gab keine Erklärung ab.