Chronik

Streit um Grundstück im Nationalpark

Ende Mai wird es am Landesgericht Klagenfurt einen Aufsehen erregenden Prozess geben. Der österreichische Alpenverein (ÖAV) klagt die Großglockner-Hochalpenstraßen AG (GROHAG). Es geht darum, wem der Grund gehört, auf dem die GROHAG eine neue Schutzhütte bauen will.

Die Wogen gehen hoch beim Alpenverein in Innsbruck, der GROHAG in Salzburg und in Heiligenblut. Es geht um Grundsätzliches: Der Holzindustrielle Albert Wirth spendete vor 104 Jahren das Geld für ein Herzstück des heutigen Nationalparks rund um die Pasterze. Für den Erhalt ist der Alpenverein verantwortlich. 1936 wurde für den Bau eines Wanderweges bei der Franz-Josefs-Höhe der Alpenverein unter Protest enteignet – quasi von der Republik.

Aus 11.000 wurden 36.000 Quadratmeter

Doch aus 11.000 Quadratmetern, die die Straßengesellschaft bekam, seien bis in die 1950er Jahren irgendwie 36.000 Quadratmeter im Grundbuch geworden, begründet der jetzige ÖAV-Präsident Andreas Ermacora die Feststellungs-Klage. Die GROHAG will jetzt genau dort, neben dem Gamsgrubenweg, eine kleine Schutzhütte für Spaziergänger mit Gastronomie und WC errichten. Wem diese Fläche tatsächlich gehört soll das Klagenfurter Gericht klären. Johannes Hörl, Generaldirektor der GROHAG sagte, man sehe der Klage mit Gelassenheit entgegen, weil man auch daran interessiert sei, dass die rechtlichen Grundlagen passen. Es verzögerte aber das Projekt für ein paar Monate.

GROHAG gehört mehrheitlich dem Bund

Bei Gericht stößt der Alpenverein, vertreten durch die Kanzlei des Präsidenten Ermacora, auf einen harten Gegner. Weil die GROHAG zu 79 Prozent dem Bund gehört, wird sie von der Finanzprokuratur vertreten, dem Anwalt der Republik.