Der Jugendliche und das Mädchen hatten einander über die Social Media Plattform Tiktok kennengelernt. Sehr bald darauf soll der damals 16-Jährige die 13-Jährige auch zum Sex gedrängt haben. Laut Staatsanwaltschaft sei dadurch der Tatbestand des schweren sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen verwirklicht worden, denn das Mädchen ist mehr als drei Jahre jünger als der Angeklagte.
Jugendlicher nahm das Urteil an
Beide wurden am Montag unter Ausschluss der Öffentlichkeit vom Schöffensenat einvernommen. Dabei gab der 17-Jährige auch zu, vergangenen Winter mit einem Messer in das Zimmer des Mädchens eingedrungen zu sein. Sie sollte ihm nach dem Beziehungs-Aus die Namen angeblicher Nebenbuhler nennen, andernfalls werde er ihre Familie umbringen, so die Drohung. Nicht erhärten ließ sich hingegen der Vorwurf der Vergewaltigung.
Die Beratung des Schöffensenats fiel kurz aus, der Jugendliche nahm das Urteil an. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, die teilbedingte Haftstrafe ist damit nicht rechtskräftig. Wo der Jugendliche seine Haftstrafe verbringen wird, ist noch unklar. Die Entscheidung darüber fällt nicht das Landesgericht, sondern diese wird direkt in der Vollzugsdirektion des Justizministeriums getroffen.