Coronavirus und Immunzellen in Animation
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Coronavirus

Land: Vorbereitungen auf Herbst laufen

Die Infektionszahlen sinken, auf Landes- und Bundesebene laufen aber bereits die Vorbereitungen auf eine mögliche nächste Welle im Herbst. Ziel ist ein Leitfaden, vor allem, was Krankenhäuser betrifft. Neue Vorgaben werden auch rund um das Thema der 4. Impfung erwartet. Noch sind aber zahlreiche Fragen offen.

Nicht nur die sinkenden Zahlen bei den Neuinfektionen, auch die Abwasseranalysen zeigen, dass man auf dem richtigen Weg sei, hieß es am Montag vom Land nach der wöchentlichen Koordinationssitzung. Der höchste Anteil beim Infektionsgeschehen in Kärnten entfällt derzeit auf die 55- bis 64-Jährigen. Mit einer 7-Tage-Inzidenz von 452,4 liegt Kärnten im Österreich-Vergleich auf Platz drei, niedriger sind die Zahlen nur in Tirol und der Steiermark.

Omikron BA.1 und Delta weiterhin nachweisbar

Die Abwasseranalysen spiegeln die Infektionszahlen zwar nicht ganz wider, „aber was auch hier zu merken ist, ist der Abwärtstrend. Die Tendenz in Kärnten ist weiterhin leicht sinkend, wobei sich bei einigen Anlagen eine Seitwärtsbewegung auf niedrigem Niveau leicht einstellt“, sagte Coronavirus-Sprecher Gerd Kurath.

Mit einem Anteil von 91 Prozent sei die Omikron-Variante BA.2 weiterhin in allen Abwasseranlagen dominant, aber „auch andere Varianten wie Omikron BA.1 und Delta seien weiterhin nachweisbar. Das macht natürlich die Aussicht auf den Herbst komplexer und schwieriger“, so Kurath.

Änderungen bei Kindern und Contact-Tracing

Die Zahl der Impfungen ging unterdessen in der vergangenen Woche wieder zurück. Mehr als 1.300 Impfungen wurden verzeichnet. In der Vorwoche waren es noch über 2.000. 65,1 Prozent der Bevölkerung sind derzeit gegen CoV vollimmunsiert, 52,1 Prozent erhielten die dritte Dosis.

Änderungen gelten ab dieser Woche, was das Contact-Tracing betrifft. Kinder unter sechs Jahren und Menschen, die von der Maskenpflicht ausgenommen sind, und Kontakt zu Infizierten hatten, müssen nicht mehr durchgehend abgesondert sein. Nach fünf Tagen Quarantäne und 48 Stunden Symptomfreiheit können sie sich eingeschränkt bewegen, müssen dies aber bei der zuständigen BH oder dem Magistrat bekannt geben.