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Gericht

Missbrauch: Freispruch wegen Verjährung

Am Landesgericht Klagenfurt hat sich am Freitag ein ehemaliger Lehrer wegen sexuellen Missbrauchs verantworten müssen. Ihm wurde Unzucht mit Unmündigen vorgeworfen, da sein Opfer, die Nichte seiner Lebensgefährtin, zum Tatzeitpunkt acht Jahre alt war. Er wurde freigesprochen, weil die Taten verjährt seien.

Die Übergriffe fanden im Zeitraum von 1995 bis 1998 statt. Das Opfer verbrachte die Sommerferien immer wieder bei der Tante in einer kleinen Oberkärntner Gemeinde. Als das Kind acht Jahre alt war, begann der Missbrauch durch den Lebensgefährten der Tante. Kein Beischlaf, der nach dem damaligen Recht schwerer sexueller Missbrauch gewesen wäre, aber sexuelle Handlungen, die den damaligen Tatbestand der Unzucht mit Unmündigen darstellen. Daher der Strafrahmen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, und nicht zehn Jahre wie nach dem heutigen Strafrecht.

Opfer schilderte sechs Fälle

Der Täter gab zu, seinen Penis am Kind gerieben zu haben, worauf es zu einem Samenerguss kam, allerdings habe er sich dazu weggedreht sagte er am Freitag vor Gericht. Das Opfer sprach am Freitag von sechs Vorfällen dieser Art, „kann sein“, sagte der Angeklagte, der die Taten bedauere und hoffe, dass das Opfer mit dem Geschehen abschließen könne. Als der Täter aber sagte, die Initiative zum ersten Missbrauchsfall sei vom damals acht Jahre alten Mädchen ausgegangen, fragte Staatsanwalt Markus Kitz: „Wie soll die heute junge Frau da mit der Geschichte abschließen können?“

Anzeige kam zu spät

Das Opfer dürfte den Missbrauch jahrelang verdrängt haben, erst im Zuge psychischer Probleme erstattete die Frau im Vorjahr Anzeige. Zu spät, wie aus dem Freispruch des Schöffensenates hervorgeht. Richter Gernot Kugi rechnete vor: Fünf Jahre nach dem Stichtag 2015, also 2020 hätte die Anzeige erfolgen sollen. Tatsächlich ist diese erst 2021 eingelangt. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung abgegeben, weshalb das Urteil nicht rechtskräftig ist.