Gebäude der Pensionsversicherungsanstalt von außen
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Gericht

Ex-PVA-Manager: Drei Jahre Haft

Wegen betrügerischen Datenmissbrauchs ist am Mittwoch ein ehemaliger Mitarbeiter der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) am Landesgericht Klagenfurt vor einem Schöffensenat gestanden. Er soll Personen erfunden und so Pensionszahlungen in Millionenhöhe kassiert haben. Das Urteil lautet auf drei Jahre Haft, eines davon unbedingt.

Der 52-Jährige hatte seine Taten 15 Jahre lang verschleiern können, die Schadenssumme wird mit 1,4 Millionen Euro beziffert. Begonnen hatte der Mann, der seit 1994 bei der PVA arbeitete, damit, die kargen Pensionen seiner Eltern durch Manipulationen aufzubessern. „Das dürfte der Anstoß gewesen sein, dass ich gesehen habe, wie gering Pensionen ausfallen können“, gab der Angeklagte in seiner Einvernahme an. Also begann er damit, sich einen „finanziellen Polster“ anzulegen. Mit einer Summe, die im Laufe der Jahre immer weiter anwuchs.

Ex-PVA-Manager: Drei Jahre Haft

Wegen betrügerischen Datenmissbrauchs ist am Mittwoch ein ehemaliger Mitarbeiter der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) am Landesgericht Klagenfurt vor einem Schöffensenat gestanden. Er soll Personen erfunden und so Pensionszahlungen in Millionenhöhe kassiert haben. Das Urteil lautet auf drei Jahre Haft, eines davon unbedingt.

SV-Nummern erfunden

Wie genau das funktionierte, erklärte Staatsanwältin Nicola Trinker zu Prozessbeginn: „Er generierte mit einer erfundenen Sozialversicherungsnummer eine Person und schuf einen elektronischen Pensionsakt. Dann gab er an, dass diese Person aus dem Ausland eine niedrige Rente bezieht, sodass in Österreich Anspruch auf eine Ausgleichszulage in Höhe von etwa 1.000 Euro besteht.“ Dieser Betrag floss auf ein Konto, das der Mann extra für diesen Zweck eingerichtet hatte. Der ersten fiktiven Pensionistin folgten sechs weitere.

Die Taten des Mannes blieben über Jahre hinweg unentdeckt: „Zu Jahresende, als routinemäßige Kontrollen anstanden, wurde der Anspruch der erfundenen Personen stillgelegt, sodass niemand dahinterkam. Erst zum Jahresanfang, als sicher war, dass die Kontrollen vorbei waren, wurden die Zahlungen wieder aufgenommen“, so Trinker.

Mit fremden Log-ins gearbeitet

Für die Eingaben verwendete der 52-Jährige die digitalen Zugänge von Kollegen und Mitarbeitern. Das führte schließlich zum Auffliegen: Die Lebensgefährtin des Mannes, selbst bei der PVA tätig, wurde darauf aufmerksam gemacht, dass mit ihrem Zugang fragwürdige Transaktionen durchgeführt worden waren. Daraufhin legte der Mann ein umfassendes Geständnis ab. Erster Schritt: die Übergabe von 244.000 Euro Bargeld, die er daheim gebunkert hatte.

„Geld einfach verbraucht“

Bei Weitem nicht die Gesamtsumme, wie Richter Dietmar Wassertheurer, der dem Schöffensenat vorsaß, betonte, den vor allem eine Frage beschäftigte: „Sie haben zum Schluss 4.000 Euro verdient, hatten ein Lebenseinkommen, von dem viele nur träumen können. Warum haben Sie das gemacht?“ „Als ich angefangen habe, habe ich vielleicht die Hälfte verdient“, meinte der Angeklagte.

Auch die Frage, was mit dem gesamten Geld passiert war, wurde nicht abschließend geklärt: Zwei nicht hochpreisige Autos habe er gekauft, seine Mutter bei ihrem „Versandhausproblem“ mit mehreren tausend Euro im Jahr unterstützt, den Reitsport der Tochter finanziert – trotzdem bleibt ein Fehlbetrag. „Einfach verbraucht“, habe er das Geld, so der Angeklagte. Neben seinem Gehalt habe er bis zu 1.500 Euro zusätzlich im Monat ausgegeben. Abgesehen von Lebensversicherungen für keine bleibenden Werte: „Ich habe keine Wertgegenstände angehäuft.“

800.000 Euro zurückgezahlt

Richter Wassertheurer betonte, neben dem Geständnis und dem Beitrag zur Aufklärung habe der hohe sichergestellte Betrag mildernd gewirkt, es würden rund 800.000 Euro in die Schadensgutmachung fließen. „Allerdings ist nicht ganz zufriedenstellend, dass man nicht weiß, wo der Rest hingekommen ist.“ Erschwerend fielen der lange Tatzeitraum und auch das Vertrauen, das in den Angeklagten in seiner Position gesetzt worden sei, ins Gewicht. Der Angeklagte nahm das Urteil an. Staatsanwältin Trinker gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.