Eine weiße und eine schwarze FFP2-Maske.
Marcel Mücke – stock.adobe.com
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Coronavirus

Land rät trotz Lockerungen zu Vorsicht

Der Bund hat am Donnerstag weitere Lockerungen ab Karsamstag angekündigt. Die FFP2-Maske muss nur noch im Supermarkt, in den öffentlichen Verkehrsmitteln und in Alters- und Pflegeheimen getragen werden. Das Land Kärnten rät dazu, weiter vorsichtig zu bleiben. Auch die Regeln für den Schulstart nach Ostern wurden gelockert.

Von Mittwoch auf Donnerstag gab es in Kärnten 551 Neuinfektionen. Die Zahl der aktuell Infizierten sank auf 5.204 (-383). In den Kärntner Spitälern werden 123 Covid-Patienten behandelt (-14), elf davon liegen auf der Intensivstation (-2). Der Bund stellte am Donnerstag weitere Lockerungen vor – mehr dazu in Maske in Supermarkt und „Öffis“ bleibt (ORF.at). Maskenpflicht besteht weiterhin in jenen Bereichen, die alle Menschen aufsuchen müssen (lebensnotwendiger Handel), etwa in Supermärkten, Apotheken, Drogerien, Tankstellen, Banken, Trafiken, in Arztpraxen sowie im öffentlichen Verkehr samt geschlossen Bahnhöfen sowie Taxis.

Lockerungen „nachvollziehbar und mitzutragen“

Gesundheitsreferentin Beate Prettner bezeichnete die Lockerungen ab Karsamstag in einer Aussendung als „nachvollziehbar“ und daher „mitzutragen“. Die Situation habe sich während der vergangenen Wochen und Tage deutlich entspannt. „Laut Prognosen von Experten wird sich die Situaton weiter abschwächen“, sagte Prettner.

Die Beibehaltung der FFP2-Maskenpflicht im lebensnotwendigen Handel sowie im Gesundheits- und Pflegebereich sei ein wichtiges und deutliches Signal, dass die CoV-Krise nicht für beendet erklärt ist, sagte Prettner: „In diesem risikobehafteten Umfeld ist es sehr vernünftig, bis in den Sommer auf FFP2-Maskenpflicht zu setzen. Auch wenn uns in den kommenden Monaten die Maske vielleicht lästig fällt, sollten wir nicht vergessen, dass sie das wirklich gelindeste Mittel ist.“

Kärnten hält an 2G+-Regel fest

Prettner verwies in der Aussendung darauf, dass in Kärnten für Besuche in Alten- und Pflegeheimen weiterhin 2G+ (geimpft oder genesen mit PCR-Test) gilt. Die Gültigkeitsdauer des Tests wird jedoch ab Sonntag auf 72 Stunden ausgeweitet. Über die Klarheit für die Gültigkeit des Grünen Passes, der für Dreifachgeimpfte nun zwölf statt wie bisher neun Monate gilt, sei sie erleichtert, sagte Prettner. Die Gültigkeit bei Zweifachgeimpften beträgt sechs Monate.

Zentrale Botschaft sei weiterhin „Impfen schützt“, sagte Prettner: „Wir wissen nicht, was uns im Herbst bevorsteht. Was wir aber wissen ist, dass wir für alles vorbereitet sein müssen. Und dazu zählt es auch, dass möglichst viele Menschen geimpft und geboostert sind.“

Auch Team Kärnten-Chef Gerhard Köfer begrüßte die Lockerungen. Er forderte zudem, die Testinfrastruktur weiter aufrechtzuerhalten: „Viele Bürger wollen auch im Sommer auf Nummer sicher gehen und sich testen lassen.“

Nach Ostern reicht Schülern ein Test pro Woche

Wenn der Unterricht nach den Osterferien wieder beginnt, sollten alle Schülerinnen und Schüler getestet sein, sagte Bildungsdirektorin Isabella Penz. Die Tests werden den Kindern und Jugendlichen mit nach Hause gegeben. Dann aber reicht ein Test pro Woche, nicht wie bisher drei.

Die Maskenpflicht besteht nur noch außerhalb des Klassenzimmers. Die neuen Regeln wurden vom Bildungsministerium schon vor einigen Tagen erlassen. Tatsächlich ist die Zahl der Covid-Infektionen zuletzt zurückgegangen, sagte die Kärntner Bildungsdirektorin Isabella Penz: „Die Anzahl der geschlossenen Klassen ist in den letzten Wochen sukzessive zurückgegangen, es gibt zu Schulbeginn keine geschlossene Klasse. Ich gehe davon aus, dass wir wieder in den Normalbetrieb starten.“

Sicherheitsphase für Maturanten

In den höheren Schulen laufen nun auch schon die Vorbereitungen für die Matura. Damit es nicht zu größeren CoV-bedingten Ausfällen kommt, startet zwei Wochen vor der Matura eine Sicherheitsphase sagte Penz: „Unsere Prüfungskandidatinnen und -kandidaten müssen zwei Wochen lang täglich einen Antigen- oder PCR-Test machen. So soll gewährleistet werden, dass es vor der Matura zu keinen größeren Ausbrüchen und Infektionslagen kommt.“

Wer eine CoV-Infektion bereits überstanden hat, muss sich bis 60 Tage nach der Infektion nicht testen lassen, diese Regel gilt auch für den Schulbetrieb.