Angeklagter vor Gericht
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Chronik

Zwei Jahre Haft für Diebstahl von Luxusautos

Wegen Diebstahls von zwei Luxus-Mercedes ist am Donnerstag ein 29-jähriger Litauer am Landesgericht Klagenfurt zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Der Mann war Teil einer Gruppe, die die mehr als 100.000 Euro teuren Autos mit Hilfe von Hightech-Ausrüstung geknackt, in Betrieb genommen und nach Slowenien gebracht hatte.

Die Tat hatte sich vor zwei Jahren ereignet, führte Staatsanwältin Nicole Sembach aus: „Die Besitzer der Autos hatten die elektronischen Schlüssel bei sich, die Autos waren versperrt. Also musste die Sperre mit Hilfe eines technischen Systems überwunden worden sein.“ Die Technik erwies sich nach diesem Fluch aber sogleich als Segen: Über ein Ortungsprogramm wurden beide Autos kurze Zeit später in der slowenischen Hauptstadt Ljubljana abgestellt aufgefunden. In einem von ihnen saß der Angeklagte.

Haft für Diebstahl von Luxusautos

Wegen Diebstahls von zwei Luxus-Mercedes ist am Donnerstag ein 29-jähriger Litauer am Landesgericht Klagenfurt zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Der Mann war Teil einer Gruppe, die die mehr als 100.000 Euro teuren Autos mit Hilfe von Hightech-Ausrüstung geknackt, in Betrieb genommen und nach Slowenien gebracht hatte.

Urteil wegen Formalfehler aufgehoben

Der Prozess war der zweite Rechtsgang – bereits vergangenen Oktober war der Mann in der Causa zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden, der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte das Urteil aber wegen eines Formalfehlers aufgehoben. Also nahm der 29-Jährige erneut vor einem Schöffensenat am Landesgericht Klagenfurt Platz. Allerdings mit geänderter Verantwortung: Hatte er im Herbst gesagt, dass er nur für 200 Euro auf die Autos „aufpassen“ hätte sollen, bekannte er sich nun vollinhaltlich schuldig. Auch wenn er in seiner Einvernahme einige Gedächtnislücken geltend machen wollte.

Polizist sagte als Zeuge aus

Auf die Fragen des Vorsitzenden des Schöffensenats, Richter Dietmar Wassertheurer, antwortete er ausweichend – etwa was den genauen Tatablauf oder einfache Fragen nach Komplizen anging. „Hätten Sie einen Nachteil, wenn Sie dazu etwas offenlegen?“, fragte Wassertheurer. „Ich hätte eigentlich keinen Nachteil, aber ich verstehe nicht, warum ich das offenlegen sollte“, antwortete der Angeklagte. Und weiter: „Ich möchte alles auf mich nehmen, damit es schnell vorbei ist.“

Doch wie kann es gelingen, solche teuren Autos zu knacken? Dazu wurde ein ermittelnder Polizist als Zeuge befragt. „Es gibt elektronische Geräte, die das Signal eines Autoschlüssels auslesen und abspeichern können – also eine Kopie des Fahrzeugschlüssels erstellen“, sagte dieser aus. Ein solches Gerät müsse in der Nähe des Autos sein, wenn dieses auf- oder abgesperrt wird. „Das kann auch funktionieren, wenn man 100 Meter weit entfernt ist. Damit ist man dann im Besitz eines Zweitschlüssels und kann damit das Auto aufsperren und starten.“

Urteil als Generalprävention

Genau diesen Umstand führte Staatsanwältin Sembach auch als erschwerend ins Treffen: „Solche Geräte sind besondere Hilfsmittel für einen Einbruchsdiebstahl. Ihre Verwendung lässt darauf schließen, dass auch weitere Taten damit verübt worden sind oder werden sollten.“

Richter Wassertheurer begründete das Urteil auch mit der Generalprävention: „Auf so eine Tat folgt eine Haftstrafe, die nicht bedingt nachzusehen ist.“ Der Angeklagte nahm das Urteil an, Staatsanwältin Sembach gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.