Coronavirus

Kaum CoV-Einschränkungen zu Ostern

Die aktuelle CoV-Verordnung sieht für Osterfeuer und Osterfeiern im Freien keine Einschränkungen und Maßnahmen vor. Veranstalter von größeren Zusammenkünften müssen allerdings einen Covid-Beauftragten haben und ein Konzept vorlegen, teilte das Land am Dienstag mit.

„Die Infektionszahlen sinken, das bevorstehende Osterfest mit seinen Veranstaltungen und Verwandtenbesuchen will trotzdem organisiert sein. Für Osterfeuer und Osterfeiern im Freien gelten nach lautender Verordnung keine Einschränkungen und Maßnahmen. Veranstalter von Feiern, an welchen mehr als 50 Besucher zu erwarten sind, müssen ein Coronavirus-Präventionskonzept, sowie nach wie vor einen Covid-Beauftragten haben“, erklärte am Dienstag Gerd Kurath, Leiter des Landespressedienstes. Dieses Präventionskonzept sei laut Kurath auch der jeweiligen BH vorzulegen.

Osterfeuer grundsätzlich möglich

In Kärnten sind Osterfeuer in der Nacht von Karsamstag auf Ostersonntag grundsätzlich möglich. Es dürfen ausschließlich biogene Materialien (zum Beispiel Holz, Stroh, Baumschnitt, Laub) verbrannt werden. Für den Vollzug der Verordnung sind die Kärntner Gemeinden zuständig. Dort ist ein Osterfeuer spätestens vier Tage vor dem Abbrennen zu melden.

In einigen Bezirken sind aufgrund der Trockenheit Waldbrand-Verordnungen aufrecht. In diesen Gebieten sind keine Osterfeuer oder ein Osterschießen erlaubt. Innerhalb von Ortschaften können die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister angemeldete Osterfeuer bewilligen, sofern es die Witterungsverhältnisse zulassen.

Der Bezirk Villach-Land hat am Dienstag das Feuerverbot in Wäldern und waldnahen Gebieten aufgehoben.

Testgültigkeit wird verlängert

Ab 17. April, also ab Ostersonntag, gilt für Besuche in Altenwohn- und Pflegeheimen der PCR-Test für einen Besuch 72 Stunden, nicht mehr 48 Stunden. Es gilt weiterhin für den Besuch 2-G plus PCR-Test. Die letzte Abgabemöglichkeit für einen PCR-Gurgeltest in den SPAR-Filialen ist am Karsamstag vor 9.00 Uhr, um 9.00 Uhr werden die Tests wie immer vom Labor abgeholt. Jedenfalls sind mögliche Abweichungen von SPAR-Öffnungszeiten am Karsamstag zu beachten.

„Ein Beispiel: Wer am Freitagabend gurgelt und seinen Gurgel-PCR-Test in eine Gurgel-Abholbox bei SPAR einwirft, kann mit dem negativen Ergebnis bis Ostermontag am Abend Angehörige in Altenwohn- und Pflegeheimen besuchen“, so Kurath.

FFP2-Maskenpflicht für Gottesdienste

Für das Feiern von Gottesdiensten kommen die Bedingungen der Österreichischen Bischofskonferenz zur Anwendung und demnach gilt während des gesamten Gottesdienstes eine FFP2-Maskenpflicht.

Aktuelle Zahlen

Am Dienstag wurden in Kärnten 276 Coronavirus-Neuinfektionen gemeldet, 1.113 Neugenesene und damit 6.024 aktuelle Infektionen gesamt. 133 Menschen sind hospitalisiert, zehn von ihnen benötigen intensivmedizinische Betreuung. Die Inzidenz ist in Kärnten auf 797,4 gesunken, Österreichweit liegt sie bei 1.115,6.