Ob für einen Tagesausflug oder einen Kurzurlaub ans Meer, trotz Lockerung gilt es vor Reiseantritt noch einige Punkte zu beachten, etwa für die Einreise nach Italien. Patrick Boschitz, ÖAMTC-Rechtsexperte, sagte: „In Italien benötigt man einen gültigen Grünen Pass, also einen 3-G-Nachweis, egal ob in Papierform oder digital. Und man benötigt eine Vorabregistrierung im Internet.“
Die 2-G-Pflicht in Hotels wurde aufgehoben, für einen Besuch in einer Pizzeria oder einen Einkaufsbummel gelten dennoch Beschränkungen. So brauche man eine FFP2-Maske für die Innenräume und auch Restaurants verlangen einen 3-G-Nachweis.
Kaum Auflagen in Slowenien und Kroatien
Anders ist die Situation in Slowenien, es gibt keinerlei Auflagen mehr. Die 3-G-Regel gilt nur noch für Aufenthalte in Krankenhäusern oder Pflegeheimen, eine Maskenpflicht nur mehr in öffentlichen Innenräumen oder Verkehrsmitteln. Rechtzeitig vor Ostern lockert auch Kroatien weitgehend seine CoV-Bestimmungen: „In Kroatien ist mit diesen Samstag eine Lockerung geplant. Der 3-G-Nachweis wird fallen, ebenso die Maskenpflicht.“ Auch in Ungarn verläuft die Einreise derzeit unkompliziert, weder ein Impf- oder Genesungsnachweis noch ein Test sind notwendig und auch in Geschäften oder Restaurants gibt es keine Einschränkungen.
Wer mit dem Flugzeug verreist, für den gelten nicht nur die aktuellen Reisebestimmungen im jeweiligen Reisezielland. Auch die CoV-Auflagen der Fluglinien sollten beachtet werden, den die sind zum Teil unterschiedlich streng.
Für Rückreise wird 3-G-Nachweis benötigt
Auch wenn die Beschränkungen in den meisten Nachbarländern gefallen sind, darf nicht vergessen werden, dass bei der Rückreise nach Österreich nach wie vor ein 3-G-Nachweis notwendig ist, also geimpft, genesen oder getestet. Boschitz: „Kann man nichts vorweisen, dann muss man sich vorab registrieren und eine zehntägige Quarantäne antreten. Diese kann man aber sofort beenden, sobald man ein negatives Testergebnis vorweisen kann.“