Gericht

Drei Monate bedingt wegen Sexvideos

Ein 21 Jahre alter Schüler hat sich am Montag vor dem Landesgericht verantworten müssen, weil er heimlich ein Video aufgenommen hat, das ihm beim Sex mit seiner damaligen 16-jährigen Freundin zeigt. Um bei seinen Schulkollegen anzugeben, zeigte er das Video herum. Das Urteil lautet auf drei Monate bedingt Haft.

In der Anklageschrift steht „Geschlechtsverkehr mit einem unmündig minderjährigen Mädchen“. Das Video davon wurde mit dem Mobiltelefon selbst aufgenommen und unter Freunden hergezeigt. Der 21 Jahre alte angeklagte Schüler gab gleich zu Beginn der Verhandlung vor Richter Michael Schofnegger zu, einen großen Fehler gemacht zu haben, ohne das Wissen seiner damaligen Freundin überhaupt mitgefilmt zu haben.

Keine Gesichter zu sehen

Allerdings seien auf dem Video keine Gesichter zu sehen gewesen. Die paar Sekunden, die er gefilmt habe, nutzte er, um vor Freunden anzugeben, sagte der junge Mann, der im kommenden Jahr die Matura macht. Das Video sah auch zufällig eine Freundin der Schülerin. Sie informierte sie darüber, dass ein Sexvideo mit ihr die Runde machte. Als die 16-Jährige ihren Freund zur Rede stellte, habe er sich für den großen Fehler entschuldigte, wie er vor Gericht schilderte. Das Video habe er sofort gelöscht.

Mädchen wollte Ex-Freund nicht begegnen

Auch das Mädchen kam zu Wort, allerdings per Video, da sich den ausdrücklichen Wunsch hatte, dem Angeklagten nicht begegnen zu wollen. Sie sagte, es habe ihr schwer zu schaffen gemacht, sie habe sich auch nicht mehr auf die Straße getraut, weil sie nicht gewusst habe, wie sehr sich das Video verbreitet habe. Wären die Gesichter auf dem paar Sekunden langen Clip zu sehen gewesen, wäre der Fall auch noch anders zu bewerten gewesen, sagte Richter Michael Schofnegger.

Der Angeklagte entschuldigte sich am Ende der Verhandlung noch einmal und sprach von einem dummen Fehler. Bis zu drei Jahren Haft drohen in einem Fall wie diesem. Das Urteil fiel mit drei Monaten bedingt mild aus, weil ein Wohlverhalten prognostizierbar sei, hieß es von Seiten des Gerichts. Der 21-Jährige nahm das Urteil an, es ist nicht rechtskräftig.