Freitagvormittag tagte der Landeskrisenstab. Eines der Themen waren die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge aus der Ukraine – hier werden nach wie vor Gasteltern gesucht. Es gibt verkürzte Eignungsverfahren für Pflegeeltern.
Aufenthaltsdauer noch nicht geregelt
Wie lange die Kinder bei diesen Eltern bleiben, ist nicht geregelt, sagt Gerd Kurath, der Sprecher des Landeskristenstabs: „Es gibt ja die bereits kommunizierte E-Mail-Adresse: gasteltern@ktn.gv.at. Diese Gasteltern werden genauestens überprüft. Für die Betreuung und das Wohnen gibt es monatlich 560 Euro für Kinder unter zehn Jahren, für Kinder über zehn Jahren gibt es 600 Euro.“
Ausgezahlt werde auch eine Ausstattungspauschale für erste Anschaffungen, die für die Kinder und Jugendlichen notwendig wären.
Bislang 20 Gasteltern gefunden
Insgesamt gebe es mittlerweile zwanzig Personen, die sich bereit erklärt haben, als Gasteltern zu fungieren. Zuletzt sind 39 unbegleitete Jugendliche in Kärnten gelandet, sie sind zwischen 13 und 15 Jahre alt und eine Fußballmannschaft. Sie sind mit Lehrern und Betreuern hier, und wurden bereits in der Steiermark registriert.
In Kärnten wurden insgesamt 1.948 Menschen aus der Ukraine offiziell registriert. Sie befinden sich damit in der Grundversorgung.
Nur Grundversorgung aber keine Sozialhilfe für Ukrainer
Mit einer Mär aus den Sozialen Netzwerken will Gerd Kurath auch aufräumen: „Sozialhilfe gibt es für diese Menschen nicht, das ist auch nicht vorgesehen. Diese werden im Rahmen der Grundversorgung mit dem Nötigsten versorgt“, sagte Gerd Kurath in seiner Funktion als Sprecher des Landeskrisenstabes.