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Coronavirus

„Alles gurgelt“ und Apothekentests bleiben

Die meisten Testcontainer haben ab Freitag ausgedient. Der Bund zahlt nur noch fünf Antigen- und fünf PCR-Tests pro Person und Monat. In Kärnten bleiben jedoch „Alles gurgelt“ und auch Apothekentests aufrecht.

In Kärnten werden die PCR-Tests über „Alles gurgelt“ abgewickelt, was auch bisher schon möglich war. Partner sind die Apotheken und Sparfilialen. Man testet zuhause, gibt seine Daten in die Plattform ein und wirft das Testkit bei einer Annahmestelle ein. Für nicht technikaffine werden die PCR-Tests ohne Zeitverzögerung nahtlos in den Apotheken weitergeführt, so eine Aussendung des Landes am Donnerstag.

Registrierung für „Ausnahmefälle“ möglich

Besuche in Pflegeheimen oder Krankenhäusern sind nur mit einem negativen Testergebnis möglich, deshalb sind dafür auch mehr Tests vorgesehen, sagt der Coronavirus-Sprecher des Landes, Gerd Kurath: "Diese Personen können sich ab 6. April auf der Plattform (Anmerkung, gemeint ist die Plattform: „Alles testet") registrieren, dass sie eben als Ausnahmefall gelten, weil sie regelmäßig auf Besuch ins Pflegeheim oder Krankenhaus müssen.“

Man klickt dafür ein Kästchen an und registriert sich als z.B. regelmäßiger Besucher in Pflegeheimen oder für einen Spitalsbesuch. Dann sind Tests in unbegrenzter Menge weiterhin erlaubt. Kontrolliert werden diese Besuche aber nicht.

Die geplanten fünf Antigentests – auch bekannt als Wohnzimmertests – werden erst ab 9. April in den Apotheken erhältlich sein, dazu sagte Kurath: „Warum erst ab 9. April – hier muss es noch Beschlüsse geben, speziell im Bundesrat. Dieser Beschluss soll am 7. April fallen, so dass ab 9. April die Tests in den Apotheken abgeholt werden können.“

Auch Arbeitsstellen testen weiter

Weiterhin mehr als die zweimal fünf Tests müssen Mitarbeiter von Altenwohn-und Pflegeheimen sowie Krankenhäusern machen, diese werden auch in ihren Arbeitsstellen getestet. Freiwillige Tests werden auch den Bewohnern von Pflegeheimen angeboten. Mitarbeiter von anderen Einrichtungen mit Pflichttests können die Plattform „Alles gurgelt“ nutzen. Für CoV-Verdachtsfälle, bei denen ein Test behördlich angeordnet wird, hält das Land pro Bezirk eine Teststraße offen.

Wenn nun jemand keine Möglichkeit hat seinen Test elektronisch abzuwickeln, weil er kein Handy hat oder technisch nicht so versiert ist, für den soll es eine Lösung geben. „Die Apotheken sind sicher ein potenzieller Partner, hier kommt es darauf an, was refundiert der Bund“, so Kurath.

Scharfe Kritik von Gesundheitsreferentin an Bund

Kritik am Bund kommt von Gesundheitsreferentin Beate Prettner weil die neue Verordnung erst spät gekommen sei: „Zum wiederholten Mal sind wir bis wenige Stunden vor Inkrafttreten einer neuen Verordnung im Dunkeln gelassen worden: Während der Bund die neue Testverordnung den Medien bereits gestern Abend zugespielt hat, mussten wir Länder bis heute auf die Verordnung warten. Dennoch ist es uns gelungen, binnen kürzester Zeit und in sehr konstruktiven Gesprächen eine nahtlos weiterführende Teststruktur zu sichern“.

Detail-Information zu den Tests

Die Verdachtsfalltestungen bleiben wie gehabt: Sie werden angeordnet und in acht Teststraßen des Landes in den Bezirksstädten durchgeführt.

  • Die ab 1. April limitierten fünf Antigentests und fünf PCR-Tests pro Person können über Apotheken bezogen werden.
  • Die Antigentests sind ab 9. April mit der E-Card in Apotheken erhältlich. Durchgeführt werden können die Antigentests über die Kärntner Selbsttest-Plattform „Alles testet“. Dann sind sie als Zugangsbestätigung anerkannt.
  • Bei den PCR-Tests werden zwei Möglichkeiten angeboten: So können PCR-Tests jedenfalls über die Schiene „Kärnten gurgelt“ gemacht werden (Abgabe in Spar-Filialen oder Apotheken).
  • PCR-Tests werden auch weiterhin in Apotheken erlaubt sein, um weniger technikaffinen Personen eine Möglichkeit zu verschaffen.

Sieben Personengruppen haben unbegrenzten Zugang

Bekanntlich wurden sieben Personengruppen definiert, für die Tests auch ab dem 1. April unbegrenzt bleiben: Besucher, Bewohner, Mitarbeiter und externe Dienstnehmer von Alten- und Pflegeheimen; Behindertenwesen; Kuranstalten; Krankenanstalten; Mobile Dienste; elementarpädagogische Einrichtungen; Rettungsorganisationen, Flüchtlingshilfe.

„Diese Ausnahmen sind berechtigt und dringend notwendig", sagte die Gesundheitsreferentin, die noch eine weitere Gruppe in die Ausnahmen hineinreklamieren möchte – nämlich jene der Kinder- und Jugendhilfe. „Wir werden diesen Personen in Kärnten die Möglichkeit bieten, sich über unsere Testplattform als „Ausnahme“ zu registrieren.“