Die ukrainische Flagge vor der Landesregierung
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Politik

Zuverdienst: Land für rechtskonforme Lösung

Am Mittwoch hat es eine Konferenz mit den Flüchtlingslandesräten und Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) gegeben. Geflüchtete aus der Ukraine sollen mehr verdienen dürfen als andere in der Grundversorgung. Kärnten stimmte dagegen, man wolle eine „rechtskonforme Lösung“.

Innenminister Gerhard Karner hatte mitgeteilt, dass aus der Ukraine Geflüchtete statt wie bisher 110 Euro pro Monat nunmehr 485 Euro dazu verdienen dürften. Auch die Unterstützung für privat Untergebrachte solle angehoben werden. Konkret solle es hier ein Plus von 60 Euro im Monat geben, womit gesamt eine Summe von 180 Euro pro Person für jene zur Verfügung stünde, die keine staatlich organisierte Unterkunft in Anspruch nehmen. Diese Erhöhung gilt für alle Gruppen in der Grundversorgung, also auch für Asylwerber. Die Erhöhung der Zuverdienstgrenze soll hingegen nur für die aus der Ukraine vertriebenen Menschen gelten. Kärnten will dies jedoch auch anderen Personen, die in der Grundversorgung Zugang zum Arbeitsmarkt haben, zugestehen und hatte deshalb in der Länderkonferenz dagegen gestimmt.

Gleichheitsgrundsatz dürfe nicht verletzt werden

„Kärnten wird jedenfalls einer Entscheidung zustimmen, die gesetzeskonform ist und den Gleichheitsgrundsatz nicht verletzt“, hieß es am Donnerstag aus dem Büro der Landesrätin Sara Schaar (SPÖ). Beispiele aus der Vergangenheit hätten gezeigt, dass der Bund etwa bei der Kinderbeihilfe Rechtswege beschritten hat, „die dann teuer repariert werden mussten“.

Die massiven Teuerungen würden nun die heimische Bevölkerung treffen, also seien auch andere Zuverdienstgrenzen zu prüfen, wie zum Beispiel im Rahmen der Sozialhilfe. Sie seien dann in gleichem Maße anzuheben, „um eine Schieflage zu vermeiden“ – das wäre wichtig, um dem Gleichheitsgrundsatz zu entsprechen: „Wenn die Menschen das Gefühl bekommen, ungerecht behandelt zu werden, dann ist das keine gute Grundlage für eine längerfristige, derzeit großartige Hilfsbereitschaft, den vertriebenen Ukrainerinnen und Ukrainern gegenüber.“

Auch andere Bundesländer hätten Unterstützung für den Kärntner Antrag signalisiert, hieß es aus dem Büro von Schaar. Dort will man auch nichts davon wissen, dass Kärnten allein einen Beschluss blockieren könne: „Länderkonferenzen, egal welche, haben nur Empfehlungs- und keinen Beschlusscharakter.“ Der Innenminister könne „jederzeit im Rahmen seiner Kompetenzen handeln“.

Erhöhung für alle mit Arbeitsmarktzugang

Das Land will ein Erhöhung der Zuverdienstgrenze für alle Gruppen der Grundversorgung, die über einen Arbeitsmarktzugang verfügen. Konkret sind das Asylberechtigte während der ersten vier Monate nach Asylgewährung, die subsidiär Schutzberechtigten und Personen, denen aus gewissen Gründen (das sind va. besonders berücksichtigungswürdige Gründe wie Familienzusammenführungen oder ethnische, politische, religiöse Verfolgungen etc.) ein Aufenthaltstitel nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz zuerkannt wurde.