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Nach tödlichem Unfall: Haft für Alkolenker

Am Landesgericht Klagenfurt ist ein 30-Jähriger wegen grob fahrlässiger Tötung zu neun Monaten unbedingter Haft verurteilt worden. Er war im Mai 2021 alkoholisiert gegen eine Mauer gerast, sein 27 Jahre alter Beifahrer starb. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Mit gut 160 km/h Geschwindigkeit und mit 0,9 Promille Alkohol im Blut raste der heute 30 Jährige laut Anklage am Muttertag im Mai letzten Jahres durch Töplitsch im Drautal. Dabei verlor er die Kontrolle über seinen hochmotorisierten Sportwagen.

Tödlicher Unfall: Haft für Alkolenker

Am Landesgericht Klagenfurt ist ein 30-Jähriger wegen grob fahrlässiger Tötung zu neun Monaten unbedingter Haft verurteilt worden. Er war im Mai des Vorjahres alkoholisiert gegen eine Mauer gerast, sein 27 Jahre alter Beifahrer starb. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Im Bereich einer Unterführung kam der Wagen ins Schleudern und wurde regelrecht zerfetzt. Der Beifahrer, ein 27 Jahre alter Mann aus Weißenstein, war sofort tot, der Lenker wurde schwerst verletzt. Er erlitt mehr als zehn Knochenbrüche und eine Lungenprellung – mehr dazu in Beifahrer starb im Unfallwrack.

Das Autowrack nach dem Unfall
FF Töplitsch

„Er hätte aussteigen sollen, nicht ich“

Am Freitag musste sich der 30-Jährige wegen grob fahrlässiger Tötung am Landesgericht Klagenfurt verantworten. Er erklärte vor Richter Gernot Kugi, er wolle die volle Verantwortung übernehmen, allerdings könne er sich nicht mehr an den Unfall erinnern: „Ab eins oder zwei am Nachmittag ist komplett aus bei mir.“ Er habe zu Mittag ein kleines Bier getrunken. Dass er sich betrunken ans Steuer gesetzt hatte, passe überhaupt nicht zum Vorleben des Mannes, führte sein Anwalt Gustav Ortner aus: „Er hatte überhaupt keine Vorgeschichte mit Alkohol am Steuer.“

Der 30-Jährige vor Gericht
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Der 30-jährige Unfalllenker vor Gericht

Sehr wohl aber ein anderer Aspekt an dem Unfall, wie Richter Kugi bemerkte: Er hielt dem Mann einen Auszug aus dessen Verwaltungsstrafkartei vor. Darin schienen sechs Einträge in den Jahren 2017 bis 2021 auf – alle wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen mit dem Auto, teilweise hatte der Angeklagte mehr als 100 Euro gezahlt. „Haben Sie daraus nichts gelernt? Waren Ihnen die Strafen wurst?“, fragte Kugi. „Das kann man schwer vergleichen, ein bisschen Strafe zahlen oder wenn der Kumpel nicht mehr da ist“, antwortete der Angeklagte, der während der Verhandlung in Tränen ausbrach: „Er hätte aussteigen sollen, nicht ich.“

Ersthelfer als Zeuge geladen

Als Zeuge war auch ein Beamter der Landesverkehrsabteilung geladen: Er wohnt in der Nähe des Unfallorts und hatte das Auto wenige Momente vor dem Unfall mit rasender Geschwindigkeit in Richtung Villach fahren sehen: „Für eine Strecke, für die andere Autos zehn Sekunden brauchen, hat er vier Sekunden gebraucht“, sagte der Polizist, der schlussfolgerte, dass das Auto also wohl mehr als 200 km/h schnell gewesen sein müsse. Nachdem er auch ein Anprallgeräusch gehört hatte, fuhr er zum Unfallort und traf als Ersthelfer beim völlig zerstörten Auto ein.

Urteil nicht rechtskräftig

„Sie haben grob fahrlässig gehandelt, waren erheblich alkoholisiert. Die Folgen dieses Unfalls sind nicht gutzumachen“, sagte Richter Kugi in seiner Urteilsbegründung. Das Gericht erkenne aber die Reue des Mannes an – neun Monate unbedingte Haft, die der 30-Jährige auch mit Fußfessel verbüßen könne, seien tat- und schuldangemessen. Darüber hinaus wurden den Eltern und der Schwester des Unfallopfers je 1.000 Euro Teilschmerzensgeld zugesprochen: „Da wird aber noch weitaus mehr auf Sie zukommen“, so der Richter. Der Angeklagte nahm das Urteil an, Staatsanwältin Nicole Sembach gab keine Erklärung ab.