Coronvirus

Empfehlung zur Verschreibung von Paxlovid

Das Land Kärnten hat am Dienstag über die Empfehlung der Österreichischen Gesellschaft für Allgemein- und Familienmedizin (ÖGAM) zur Verwendung des Covid-19-Medikaments Paxlovid informiert. Nicht für jeden ist dieses Medikament geeignet, verschreiben soll es der Hausarzt.

Schon seit geraumer Zeit können Menschen, die an der Omikron-Virusvariante erkranken medikamentös behandelt werden. Nun wird die Anwendung von Medikamenten ausgeweitet. So kann Paxlovid ab dieser Woche von Hausärzten zur Behandlung einer Covid-19-Erkrankung eingesetzt werden, jedoch unter klaren Vorgaben und Empfehlungen, so die Aussendung des Landes Kärnten.

Acht Menschen verstorben

Binnen 24 Stunden starben acht Menschen an Covid-19, damit beträgt die Zahl der Toten allein bisher im März 43. Es wurden 1.611 Neuinfektionen gemeldet. Die höchste Inzidenz haben Sechs- bis 14-Jährige mit 4.704,7.

Gerd Kurath vom Landespressedienst sagte, es gebe klare Vorgaben und Empfehlungen, wer diese antivirale Substanz bekommen könne. Es liege die Empfehlung für die Priorisierung der Verabreichung vor, auch, was zu tun sei, wenn eine Versorgungsknappheit beim Medikament selbst entstehen sollte. Während das Medikament in der Apotheke auf Rezept erhältlich sei, könne bei Verordnung eines Arztes auch eine Antikörpertherapie im Krankenhaus erfolgen. Die nötigen Abläufe und Prozesse seien von der Landessanitätsdirektion gemeinsam mit Experten der KABEG und des Bundes aufgesetzt, so Kurath.

Vorerkrankte, Ungeimpfte und Ältere

Jedenfalls sei das Medikament kein Ersatz für eine Impfung, zumal die Verabreichung von Medikamenten immer bei aktiver Infektion und nicht vorbeugend erfolge. Laut Empfehlung sollen nur diese Patienten Paxlovid bekommen, die einer bestimmten Risikogruppe angehören. Dazu zählen immunkompromittierte Personen, die keine Immunantwort auf die Covid-Impfung entwickelten, ungeimpfte Personen, die das höchste Risiko eines schweren Krankheitsverlaufes aufweisen, was unter bestimmten Kriterien aber auch für geimpfte Personen gelte. Die Empfehlungen gelten weiters jeweils für Personen ab dem 65 oder 75 Lebensalter, je nach Risikofaktoren und Impfstatus.

Nebenwirkungen abzuwägen

Prinzipiell gelte jedoch auch bei der Verabreichung von Covid-Medikamenten, dass eine Entscheidung von Nutzen und Risiko für Patienten zu treffen sei, da Paxlovid, wie jedes andere Medikament auch, nicht frei von Nebenwirkungen für die Betroffenen ist und schwerwiegende Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten auftreten können. Die Empfehlung sieht auch einen priorisierten Einsatz der Medikamente vor, sollte es zu einer Versorgungsknappheit beispielsweise auf Grund von Lieferengpässen kommen.