Der Innenausschuss des Parlaments fasste den Beschluss, den Innenminister zu entsprechender Untersagung nach dem Versammlungsgesetz aufzufordern. Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) sagte am Samstag dazu: „Es war höchst an der Zeit, dass das Innenministerium der Forderung seiner Verantwortung nach Untersagung nach dem Versammlungsgesetz nachkommt.“

Gerade Österreich habe durch seine Mitverantwortung am dunkelsten Kapitel der Geschichte, während der Gräuel des Nationalsozialismus, eine besondere sensible politische Aufgabe wahrzunehmen, so Kaiser. Man müsse jedem Anschein von toleriertem faschistischen Tendenzen mit aller Entschiedenheit entgegentreten. Er habe sich immer entschieden gegen diese Form des Totengedenkens auf dem Bleiburger Feld und generell ausgesprochen.
Totengedenken kann weiter stattfinden
Laut Kaiser waren dem Land Kärnten allerdings, bestätigt durch Gutachten, die Hände gebunden. Es sei immer klar gewesen, dass nur die Bundesregierung, konkret das Innenministerium, Einfluss auf das Kroatentreffen nehmen konnte. Kaiser sagte, er erwarte sich seitens des Innenministeriums nun auch einen klaren Plan zur weiteren Vorgangsweise und Informationen darüber, wie das BMI ausschließen will, dass ein nach wie vor mögliches Totengedenken weiterhin von einigen Personen zur Darstellung ihrer gestörten Verklärung für ein Terrorregime missbraucht werde.
Es kam in Folge der Treffen auch immer wieder zu Prozessen gegen teilnehmende Kroaten wegen des Verbotsgesetzes. Jedes Jahr nahmen vor der Pandemie rund 30.000 Menschen teil.

Gedenken an getötete Kroaten
Der Kern des Treffens ist das Gedenken der Tötung zehntausender Ustascha-Kämpfer und ihrer Angehörigen nach dem Zweiten Weltkrieg. Die Anhänger des faschistischen Hitler-Vasallenstaates Unabhängiger Staat Kroatien (NDH) hatten zu Kriegsende in Österreich Zuflucht gesucht, waren aber von der britischen Besatzungsmacht an die kommunistischen jugoslawischen Partisanen übergeben worden, die die gefangenen Ustascha an verschiedenen Schauplätzen massakrierten.