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Gericht

Staatenbund: 15 Monate bedingte Haft

Wegen unter anderem staatsfeindlicher Verbindung ist am Mittwoch eine 70 Jahre alte Frau am Landesgericht Klagenfurt zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Mit ihrem Mann soll sie Behörden und den Bürgermeister bedroht haben, weil die beiden keinen Kanalanschluss wollten. Das Verfahren gegen den Mann wurde ausgeschieden.

Die 70-Jährige nahm zu Prozessbeginn gemeinsam mit ihrem 69-jährigen Ehemann vor dem Geschworenensenat unter Vorsitz von Richter Oliver Kriz Platz. Da der Verteidiger des Mannes erkrankt war und dessen Ersatz zu wenig Zeit für die Vorbereitung hatte, wurde das Verfahren gegen den 69-Jährigen ausgeschieden. Die wenigen Angaben, die der Mann machte, zeichneten aber schon ein einschlägiges Bild: Er werde sich nicht schuldig bekennen. Und nach seinem Namen gefragt, baute er die Formulierung „aus dem Stamm der“ zwischen Vor- und Nachname ein, eine gängige Floskel in Staatsverweigerer-Kreisen.

Frau bekannte sich schuldig

Anders als ihr Mann erklärte die 70-Jährige gleich zu Beginn, sie werde sich schuldig bekennen. Begonnen habe alles damit, dass sie und ihr Mann sich dagegen wehren wollten, dass ihr Haus an das Kanalnetz angeschlossen werden sollte. Warum? „Anders als in der Stadt ist es am Land besser, wenn das Wasser versickert“, meinte die Frau, die auch gleich mit Expertise zu punkten gedachte: „In einem Kanal wird alles weggeleitet. Mit einer biologischen Kläranlage gäbe es eine Lösung, die wir wollten.“ „Aber Sie sind das ja völlig falsch angegangen“, versuchte Richter Kriz, den Verlauf der Verhandlung von abwassertechnischen Spitzfindigkeiten wegzubringen.

Staatsanwältin Daniela Zupanc bezeichnete das Vorgehen der Frau als Handlung „gegen den österreichischen Staat, gegen die Demokratie“. Bürgermeister, Bezirkshauptmann und Mitarbeiter von Landesbehörden bekamen nämlich in Sachen Kanalanschluss von der Frau unterschriebene Drohbriefe.

Unterschrieben was Ehemann vorgelegt hat

Außerdem habe sie eine „Lebendmeldung“ unterzeichnet, die sie zum Mitglied des Staatsverweigerer-Vereins „Staatenbund Österreich“ gemacht habe. Hier sah sich die Frau nur bedingt als Täterin, sie habe weder drohen, noch Mitglied im Staatenbund sein wollen: „Ich habe ja nicht einmal gelesen, was in den Schreiben gestanden ist.“ Sie sei zeit ihres Ehelebens für Haus, Garten und Kinder zuständig gewesen und habe nie gelesen, was ihr zur Unterschrift vorgelegt wurde.

Das wollten wiederum die Mitglieder des Geschworenensenates nicht so recht gelten lassen. „Als Sie damals geheiratet haben, haben Sie da gelesen, was Sie unterschrieben haben?“, fragte Richter Alfred Pasterk. „Da war ich noch jung, das weiß ich nicht mehr“, gab die Frau zurück.

Mann schickte Ladung mit blauem Fußabdruck zurück

Ihr Ehemann trage aber zumindest eine Mitschuld an der Misere: „Er hat die Schreiben mitgebracht, aber gewusst hat er ja selber nicht, was da drinsteht.“

Dass der Ehemann staatenbündlerisch so unbedarft sei, glaubte wiederum die Staatsanwältin nicht: Immerhin sei dieser auch bei einer Amtshandlung gegen ein anderes ehemaliges und bereits verurteiltes Staatenbund-Mitglied in Erscheinung getreten. Und seine Ladung zur Verhandlung hatte er gerade erst retourniert – mit einem blauen Fußabdruck versehen.

Verteidigung: Frau hat Schreiben nicht verstanden

Der Verteidiger der Frau appellierte an die Geschworenen, die Frage nach der Mitgliedschaft bei einer staatsfeindlichen Verbindung mit Nein zu beantworten: „Sie hat unterschrieben, was ihr vorgelegt worden ist. Das war die gewachsene Rollenverteilung mit ihrem Mann. Jedes zweite Wort in den Schreiben hat sie nicht einmal verstanden.“ Es brauche an der Frau auch kein Exempel zu statuiert werden: „Stellen Sie die Ziele des Staatenbundes dem gegenüber, wer heute hier sitzt.“

Anders sah das die Staatsanwältin: „Für mich macht die Angeklagte alles andere als einen dummen Eindruck. Ich glaube nicht, dass sie nicht weiß, was sie getan hat.“ Versuche, Beamte zu nötigen, dürften nicht bagatellisiert werden.

Unbescholtenheit bewahrte Frau vor Gefängnis

Neben der staatsfeindlichen Verbindung erkannten die Geschworenen – fast in allen Fragen einhellig – auch die Tatbestände der versuchten Anstiftung zum Amtsmissbrauch und der versuchten Nötigung als erfüllt an.

Wie Richter Kriz sagte, hätten ihre Unbescholtenheit und auch der Einfluss, den ihr Ehemann ausgeübt hatte, die Frau vor einer unbedingten Haftstrafe bewahrt. Die Frau nahm das Urteil an: „Ich schwöre, ich werde nie mehr etwas unterschreiben.“ Staatsanwältin Zupanc gab keine Erklärung ab.