Abgeordnete des Untersuchungsausschusses
ORF
ORF
Politik

Hypo-Heta-U-Ausschuss: 30 Zeugen geplant

Am Mittwoch haben sich die Landtagsparteien auf einem gemeinsame Liste für Zeugen und Institutionen für den Hypo-Heta-Untersuchungsausschuss geeinigt, die erscheinen bzw. Akten liefern sollen. Die Geladenen reichen von den damals politisch Verantwortlichen bis zu Ex-ÖBAG-Vorstand Thomas Schmid.

Der Obmann des Untersuchungsausschusses, Gernot Darmann (FPÖ), sagte, die Beschlussfassung zu den ersten Auskunftspersonen und notwendigen Beweismitteln sei einstimmig erfolgt. Seine Fraktion setzte den U-Ausschuss ein, der im Kärntner Landtag inzwischen wie im Nationalrat ein Minderheitenrecht ist, und wählte die Thematik. Die angeforderten Akten, E-Mails, Kalendereinträge usw. sind bis spätestens 27. April zu liefern. Mit ersten Befragungen sei ab Mai zu rechnen, so Darmann. Befragungstage könnten dicht werden, sind immer mittwochs und gegebenenfalls auch freitags vorgesehen.

Zeugenliste für Ausschuss beschlossen

Der Hypo-Heta Untersuchungsausschuss im Landtag nimmt Fahrt auf. Am Mittwoch wurde einstimmig die Zeugenliste beschlossen.

Befragungen bis September geplant

Bis Ende September sollen die Befragungen beendet sein. Danach ist laut Darmann ein gemeinsamer Bericht der Parteien angepeilterweise noch im Oktober Ziel. Es könnte aber auch auf lauter einzelne Abschlussberichte der Fraktionen hinauslaufen. „Der Endbericht wird auch in wesentlicher Verantwortung des Rechtsbeistandes sein“, sagte Darmann. „Die einzelnen Fraktionen werden sich auch einbringen. Dann wird man versuchen, einen gemeinsamen Bericht zu verfassen. Ich muss davon ausgehen, dass es auch abweichende Berichte gibt.“ Der Abschlussbericht ist für den Oktober geplant.

Gernot Darmann
ORF
Vorsitzender des U-Ausschusses Gernot Darmann (FPÖ)

Teils prominente Namen

Geladen werden laut der nun beschlossenen Liste unter vielen anderen Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker, Finanzmarktaufsicht-Vorstand Helmut Ettl, die Ex-Finanzminister Michael Spindelegger, Hans-Jörg Schelling und Hartwig Löger (alle ÖVP), ABBAG-Geschäftsführer und Noch-COFAG-Geschäftsführer Bernhard Perner sowie dessen ABBAG-Vorgänger Michael Mendel und neben Kärntens Landeshauptmann Kaiser etwa auch die Landesfinanzreferentin Gabriele Schaunig-Kandut (SPÖ). Weiters kommen soll die frühere Leiterin der Hypo-Untersuchungskommission Irmgard Griss. Deren Ladung heftete sich die Landtagsfraktion Team Kärnten auf die Fahnen.

Warum ein Jahr vor der Wahl?

Beim U-Ausschuss mit dem Titel Gerechtigkeit für Kärnten geht es um Hintergründe der Hypo-Abwicklung mit der Heta. Wieso die FPÖ ein Jahr vor der Kärntner Landtagswahl für einen Untersuchungsausschuss die Hypo wählte, wo sie bei der Thematik doch auch belastet sei, beantwortete der freiheitliche Fraktionsführer im U-Ausschuss, Christoph Staudacher im Gespräch mit der APA so: „Es geht uns um Gerechtigkeit für Kärnten. Der Untersuchungsgegenstand beginnt mit 2013 und da gilt es für uns prioritär zu klären, warum musste Kärnten 1,2 Milliarden Euro zahlen, obwohl beim Verkauf der Hypo-Vermögenswerte mehr Geld erlöst worden ist, als die landesbehafteten Schulden betragen haben. Das wollen wir herausarbeiten.“

FPÖ: Besserungsklausel fehlt

Konkret störe man sich bei der FPÖ daran, dass es Kärnten bzw. Vertreter der Landeshauptmannpartei SPÖ verabsäumt hätten, beim Hypo-Schuldenschnitt eine Besserungsklausel herauszuverhandeln, wie sie andere Gläubiger haben. Das Land hat 1,2 Mrd. Euro aufgebracht, um sich von den drohenden Landeshaftungen zu befreien. „Wenn es dann entsprechend belegt ist, werden wir das Geld, das Kärnten zusteht, vom Bund zurückfordern“, sagte Staudacher. Man verfüge über Zahlen, die dies bestätigten und das werde man im Zuge des U-Ausschusses kommunizieren.

Heta-Abwicklung lief gut

Die Abwicklung der Heta Asset Resolution AG, die Abwicklungsgesellschaft der ehemaligen Hypo Alpe Adria Group, lief besser, als es ursprünglich angenommen worden war. Der Gesamterlös der Verwertung der Assets belief sich auf 10,85 Mrd. Euro. Zuletzt wurde eine vorzeitige Endverteilung von 149,15 Mio. Euro an die Gläubiger (mit Besserungsklausel) beschlossen.

Der Erlös von 10,85 Mrd. Euro entspricht laut Finanzmarktaufsicht (FMA) einer Befriedigungsquote von 86,32 Prozent. Als die Heta der FMA 2015 zur geordneten Abwicklung übertragen wurde, gingen die Gutachten im Falle der Abwicklung gemäß den damals neuen gesetzlichen Regeln von einer Befriedigungsquote von rund 46,02 Prozent aus.