Autos auf der Wiener Südosttangente
APA/Georg Hochmuth
APA/Georg Hochmuth
Verkehr

Rechtliche Fragen bei Fahrgemeinschaften

Fahrgemeinschaften sind eine Möglichkeit, etwas gegen die Belastung durch die hohen Treibstoffpreise und für die CO2-Reduktion zu tun. Die Autofahrervertretungen fordern schon seit Jahren klare Rahmenbedingungen. Wenn man eine Fahrgemeinschaft gründet gilt es aber, Einiges zu beachten.

Haftet der Lenker für Verletzungen seiner Mitfahrer wenn er einen Unfall verursacht? Seine Haftpflichtversicherung kommt dabei grundsätzlich auf. Es gebe aber eine finanzielle Grenze von mehreren Millionen Euro, sagte Peter Pegrin vom ARBÖ: „Darüber hinaus haftet dann der Lenker bei Schadensersatzansprüchen für Unfallschäden seiner Mitfahrer. Um dieses Risiko zu minimieren empfiehlt es sich, die Mitfahrer eine Haftungsbeschränkungserklärung unterschreiben zu lassen.“ Auf der Homepage des ÖAMTC kann man den Vordruck herunterladen. Wenn jemand nicht angeschnallt ist, haftet nicht der Fahrer, sondern jeder selbst.

Pegrin: „Es darf kein Gewinn erzielt werden“

Wer vom Arbeitgeber Kilometergeld bekommt kann von jedem Mitfahrer zumindest fünf Cent pro gefahrenem Kilometer verlangen – also fünf Euro für 100 Kilometer. „Bekommt man kein Kilometergeld vom Arbeitgeber, so kann man natürlich sämtliche verbrauchsabhängige Kosten, wie zum Beispiel die Wartung des Fahrzeuges oder den Reifenverschleiß berücksichtigen. Grundsätzlich gilt aber, dass man durch die Gründung einer Fahrgemeinschaft keinen Gewinn erzielen darf“, so der ARBÖ-Geschäftsführer. Dann sei man im gewerblichen Bereich unterwegs und somit auch strafbar.

Busspuren für Fahrgemeinschaften zu öffnen, wie zum Beispiel in den USA, oder die steuerliche Erleichterung für Mitfahrgemeinschaften, regen Interessensvertreter an.

Kontaktaufnahme vor erster Fahrt empfiehlt sich

Um Fahrer und Mitfahrer zusammenzuführen gibt es mittlerweile einige Internet-Plattformen. Pegrin rät, eher die größeren davon zu nutzen. Eine App, die 2019 vom Land Kärnten propagiert wurde, habe schon im Testbetrieb nicht den nötigen Zuspruch gefunden, heißt es aus dem Büro des Verkehrsreferenten Sebastian Schuschnig (ÖVP). Bei Kontakten mit mitfahrwilligen Fremden solle man vorsichtig sein. „Wenn man sich über Zeitungsanzeigen Mitfahrer sucht sollte man vor der Fahrt mit den Mitfahrern telefonieren. Über ein Telefonat erhält man einen ersten Eindruck davon, wie der potenzielle Mitfahrer ist. Man kann somit auch sicher gehen, dass die inserierte Telefonnummer stimmt“, so Pegrin.

Mitfahren statt alleine fahren gehört zunehmend zum Umdenken in Sachen Verkehr. Wer sich beteiligt, sollte aber die Fragen dazu klären, bevor sie auftauchen, so die Autofahrerclubs.