Otter auf Felsen
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Umwelt

Fischotter: Langsame Erholung der Gewässer

Seit vier Jahren darf der streng geschützte Fischotter mittels Verordnung in Kärnten gejagt werden, um Schäden in den Fischereirevieren zu verringern. Doch die Fischbestände in den heimischen Gewässern erholen sich nur langsam. Eine Bestandserhebung soll klären, ob und wie viele Tiere weiterhin erlegt werden sollen.

Der Fischotter verursacht Schäden in der Teichwirtschaft und in den Fischereirevieren. Im November läuft die aktuelle Fischotter-Verordnung, die jeweils zwei Jahre gilt, wieder aus. Der Wildbiologe und Jagdsachverständige Roman Kirnbauer und der Landesfischereiinspektor Gabriel Honsig-Erlenburg sind daher seit Anfang März auf Spurensuche an den Gewässern Oberkärntens unterwegs, um die Fischotterbestände zu untersuchen.

Suche unter Brücke
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Unter 400 Brücken werden in Kärnten nach Spuren des Fischotters gesucht

Auch genetische Untersuchungen

Die Experten suchen den Kot der nachtaktiven Tiere. Damit lässt sich der Fischotter am einfachsten nachweisen. Unter den Brücken und geschützt von der Witterung sind die Hinterlassenschaften, am leichtesten auffindbar. Jeder Fund wird dokumentiert.

Fischotter Monitoring

Es ist eine Mammutaufgabe, denn es müssen über 400 Brücken überprüft werden, sagt Wildbiologe Kirnbauer. „Die Brückenstandorte sind gleichmäßig über Kärnten verteilt.So kann man den Bestand abschätzen.“ Zudem werden auch genetische Untersuchung durchgeführt, um die Fischotterdichte an den Gewässern zu ermitteln.

Wildbiologe und Jagdsachverständige Roman Kirnbauer (links) und der Landesfischereiinspektor Gabriel Honsig-Erlenburg
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Die beiden Experten vergleichen die Daten

Fischotter noch immer flächendeckend verbreitet

Im Anschluss werden die Zahlen mit jenen aus den Vorjahren verglichen. Unterstützt wird das Land dabei von der Universität Graz, die das Projekt wissenschaftlich begleitet. Eine erste Zwischenbilanz zeige, dass der Fischotter – obwohl er gejagt wird – nach wie vor flächendeckend verbreitet ist, sagt Kirnbauer: „Da würde ich jetzt einmal keine akute Gefährdung des Fischotter-Bestandes ableiten können.“

51 Tiere dürfen laut Verordnung pro Jahr erlegt werden. Die Quote wird zu 95 Prozent erfüllt. Dennoch bleibt die Situation der Fischbestände in den heimischen Gewässern problematisch.

Wildbiologe und Jagdsachverständige Roman Kirnbauer (links) und der Landesfischereiinspektor Gabriel Honsig-Erlenburg
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Die Experten auf der Suche nach Spuren des Fischotters

Fischerei musste teilweise eingestellt werden

Vor allem bei den natürlichen Gewässerabschnitten zeige sich, dass der Fischotter nach wie vor massive Auswirkungen auf die Fischbestände habe, sagte Landesfischereiinspektor Honsig-Erlenburg, betroffen sei vor allem die Bachforelle.

Das bedeute einen enormen wirtschaftlicher Schaden für viele Fischereireviere, die die Fischerei zum Teil seit Jahren einstellen mussten, sagt Honsig-Erlenburg: „Das heißt, dass die Angelfischerei dort nicht mehr ausgeübt wird, weil zu wenig oder fast keine fangfähigen Fische mehr gefangen werden.“

Fischotter mit Fisch im Maul
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Der Fischotter richtet bei seiner Suche nach Nahrung hohe Sachschäden in Fischereigewässern an

Land hält an Jagd fest

Trotz Kritik an der Bejagung von Seiten der Tierschützer will das Land weiterhin daran festhalten. Jagdreferent Martin Gruber (ÖVP) sagte, man sehe an den Zahlen, dass sich der Fischbestand nicht erholt hat: „Also wird es auch zukünftig notwendig sein, diesem Raubtier auch über den Fang und die Entnahme Herr zu werden.“

Aber auch um der Schadenshöhe Herr zu werden, den der Fischotter verursacht, denn der wird alleine im vergangenen Jahr auf mehr als 600.000 Euro geschätzt. Das Land kann nur einen Teil davon aus dem Wildschadensfonds ersetzen. Dieser ist mit 300.000 Euro begrenzt, weil die Ausstattung des Fonds mit einem Prozentsatz der Jagdabgabe begrenzt ist, sagt Gruber, „und nicht unendlich Geld zur Verfügung steht“.

Redakteurin Lisa Natmessnig und Ulrich Habsburg (rechts)
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ORF-Redakteurin Lisa Natmessnig und Fischereirevierbesitzer Ulrich Habsburg (rechts)

Fischereirevierbesitzer klagt Land auf Schadenersatz

Einer der betroffenen Fischereirevierbesitzer ist Ulrich Habsburg. Er klagt das Land bereits auf mehr als 150.000 Euro Schadenersatz. Habsburg: „Soll der Fischotter leben wie er will. Die betroffenen Eigentümer der Fischgewässer müssen zum Marktwert entschädigt werden.“ Offen ist allerdings, wer den Schaden zahlen soll.