Ukraine-Krieg

Regelung für alle Flüchtlinge aus Ukraine

Das Land Kärnten hat am Donnerstag darauf hingewiesen, dass auch Menschen in den Aufenthalts- und Grundversorgungsplan fallen, die keine ukrainischen Staatsbürger sind, sondern „nur“ über einen gültigen, dortigen Aufenthaltstitel verfügen. Dazu zählen auch Flüchtlinge aus Afghanistan oder Syrien.

Wie Flüchtlinge aus der Ukraine brauchen Menschen, die als Flüchtlinge in der Ukraine gelandet sind und nun nach Österreich oder ein anderes EU-Land kommen, nicht eigens um Asyl ansuchen, erläuterte Gerd Kurath vom Landespressedienst. Auf Nachfrage, wie viele Ukraine-Flüchtlinge nun eigentlich Flüchtlinge aus Syrien und Afghanistan seien, war von einer kleinen Anzahl die Rede.

Kurath sagte er wollte auf diesen Aspekt aufmerksam machen, damit es nicht zu einem „Aufschrei“ in der Bevölkerung komme, wenn nun ein vermeintlicher Ukraine-Flüchtling äußerlich als Mensch aus einer anderen Weltregion auszumachen sei. Darunter seien auch Frauen, nicht nur Männer. „Das ist alles rechtens, wurde von der EU mit den Mitgliedsstaaten so ausgemacht.“

Warten auf Bundesverordnung vor Registrierung

Grundsätzlich warte man auf die entsprechende Verordnung vom Bund, die die Aufnahme der Ukraine-Flüchtlinge regelt, so Kurath. Erwartet werde diese für Samstag. Erst auf dieser Basis würden dann ab kommender Woche die Flüchtlinge tatsächlich registriert, um in die Grundversorgung zu kommen. Bisher werden die Personalien aufgenommen und die Menschen mit einer Unterkunft und gegebenenfalls medizinisch versorgt.

350 Flüchtlinge aus der Ukraine befinden sich derzeit in Kärnten. Wie überall ist die Fluktuation hoch. Derzeit sind rund hundert Flüchtlinge in Häusern des Jugendherbergsverbands einquartiert, 250 Menschen befinden sich in Villach-Langauen.