Bezirksgericht Ferlach
ORF/Horst Sattlegger
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Gericht

Vier Monate unbedingte Haft für Alkolenker

Ein 24-jähriger Mann ist am Bezirksgericht Ferlach am Mittwoch zu einem Jahr Haft, davon vier Monate unbedingt, verurteilt worden. Im November verursachte er in Reßnig bei Ferlach betrunken einen Unfall, bei dem seine Freundin so schwer verletzt wurde, dass sie Dauerschäden erlitt.

Der betrunkener Lenker war mit seinem Auto gegen einen Baum geprallt. Auf dem Beifahrersitz saß seine 17 Jahre alte Freundin. Beide wurden schwer verletzt, aber die junge Frau trug schwere Dauerschäden davon – mehr dazu in Zwei Schwerverletzte bei Unfall. „Ich weiß nicht warum ich mich an diesem Tag hinters Steuer gesetzt habe, trotz meiner Alkoholisierung“, sagte der Angeklagte zu Richter Gerhard Pöllinger-Sorre. Es tue ihm jedenfalls alles sehr leid, es sei der Fehler seines Lebens gewesen.

Autowrack mit Baum
Dieter Arbeiter
Das Wrack des Audis

Der junge Mann war viel zu schnell unterwegs und hatte 1,4 Promille Alkohol im Blut. Bei Reßnig verlor er die Kontrolle über das Auto, es wickelte sich geradezu um einen Baum neben der Straße. Für die Einsatzkräfte war es eine der schwierigsten Bergungen der letzten Jahre, wie sie sagten. Beide Insassen waren im Fahrzeug eingeklemmt und bewusstlos. Es dauerte eine halbe Stunde, bis die Feuerwehr beide befreien konnte.

Schwere Operation bei Beifahrerin nötig

Der Lenker erholte sich in den Monaten nach dem Verkehrsunfall wieder. Bei der 17-Jährigen mussten laut Anklage schwere Operationen vorgenommen werden, sie wird ihr ganzen Leben mit den Unfallfolgen zu kämpfen haben. Die beiden sind noch immer ein Paar, er kümmere sich um die junge Frau, war im Gerichtssaal zu hören. Der 24-Jährige ist bislang unbescholten, es scheinen auch keine besonderen Verkehrsstrafen auf, außerdem ist er geständig – das sind alles Milderungsgründe.

Erschwerend seien die deutliche Alkoholisierung und die viel zu hohe Geschwindigkeit zu werten, so Richter Pöllinger-Sorre. Er verurteilte den Mann zu einer Haftstrafe von einem Jahr, acht Monate davon werden bedingt nachgelassen, wenn sich der Angeklagte die nächsten drei Jahre nichts zu Schulden kommen lässt. Bleiben vier Monate Gefängnis, die aber auch mit einer Fußfessel oder einem Freigang bei Tag verbüßt werden können, wie der Richter betonte, denn der Angeklagte geht einer Arbeit nach. Der 24-Jährige nahm das Urteil an. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab, daher ist das Urteil nicht rechtskräftig.