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Chronik

Sechs Jahre Haft für Kindesmissbrauch

Ein 61-Jähriger ist am Freitag wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und Vergewaltigung einer wehrlosen und psychisch beeinträchtigten Person zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Er bestritt alle Vorwürfe und bekannte sich nicht schuldig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Von intensiven und grausamen Tathandlungen sprach Staatsanwältin Daniela Zupanc in ihrer Anklage. In den Jahren zwischen 2004 und 2010 soll der Beschuldigte, ein 61 Jahre alter Klagenfurter, zwei Buben sexuell missbraucht haben. So soll er einen der beiden in seinem Haus zum Oralverkehr an sich gezwungen haben, beim anderen soll es im Auto zur Masturbation gekommen sein.

Angeklagter beteuerte seine Unschuld

Beide Buben seien psychisch beeinträchtig gewesen, einer von ihnen Autist. Erst Jahre nach den Missbrauchsfällen hätten sie den Mut gefasst, die Taten anzuzeigen, so die Staatsanwältin. Es bestehe aber kein Zweifel an ihrer Glaubwürdigkeit.

Der Angeklagte beteuerte vor dem Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Gernot Kugy seine Unschuld. Die beiden Buben hätten im Volksschul-Alter einige Male mit seinem Sohn gespielt, es habe kaum Kontakt gegeben. Es sei nie zu sexuellen Handlungen gekommen, er wisse nicht, warum es zu diesen Vorwürfen komme.

Opfer blieben bei den Vorwürfen

Die mutmaßlichen Opfer, sie sind mittlerweile 28 und 30 Jahre alt, sagten Freitagvormittag als Zeugen aus. Beide blieben dabei, es habe die sexuellen Übergriffe gegeben. Beim Ansehen eines Films sei es im Wohnzimmer des Angeklagten zum Missbrauch gekommen, sogar an den Titel des Films könne er sich erinnern, sagte eines der Opfer. Und: Es gehe ihn nicht um Geld, er möchte damit abschließen, deshalb habe er die Tat angezeigt. Dass er den Angeklagten möglicherweise verwechselt, schloss der 28-Jährige aus. Auf alten Fotos, die ihm vorgelegt wurden, erkannte er den 61-Jährigen eindeutig wieder.

Sowohl die Mutter als auch der Vater des Opfers sagten vor Gericht aus, dass ihr Sohn viele Jahre nichts von den Übergriffen erzählt habe. Erst vor zwei Jahren, so die Schwester eines Opfers, habe ihr Bruder etwas angedeutet. Sie habe keinen Zweifel daran, dass ihr Bruder die Wahrheit sage.

Ex-Frau des Angeklagten sagte aus

Ganz anders die Ex-Frau des Angeklagten. Die beiden Buben hätten im Alter von sechs oder sieben Jahren ab und zu mit ihrem Sohn gespielt, danach habe es keinen Kontakt mehr gegeben. Dass einer der beiden einmal, wie behauptet, in ihrem Haus übernachtet hätte, schloss sie aus.