Gericht

Sechs Monate Haft für Alkolenker

Ein 42-Jähriger ist am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt wegen fahrlässiger Körperverletzung zu sechs Monaten Haft verurteilt worden. Er hatte mit seinem Auto bei Ruden schwer betrunken und mit weit überhöhter Geschwindigkeit einen Unfall verursacht. Eine 43 Jahre alte Frau erlitt schwerste Verletzungen.

Am 13. September 2021 war der Unterkärntner auf der Lippitzbachstraße mit seinem Wagen unterwegs. Mit 2,66 Promille verlor er die Kontrolle über den Wagen und prallte mit 120 km/h frontal gegen das entgegenkommende Fahrzeug einer 42 Jahre alten Frau. Die Lenkerin hatte keine Chance, auszuweichen und erlitt schwerste Verletzungen. Noch im Rettungshubschrauber wurde sie notoperiert.

Sechs Monate Haft für Alkolenker

Ein 42-Jähriger ist am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt wegen fahrlässiger Körperverletzung zu sechs Monaten Haft verurteilt worden. Er hatte mit seinem Auto bei Ruden schwer betrunken und mit weit überhöhter Geschwindigkeit einen Unfall verursacht. Eine 43 Jahre alte Frau erlitt schwerste Verletzungen.

Vier Wochen lang lag die 42-Jährige auf der Intensivstation und schwebte in Lebensgefahr. Es folgten vier weitere Operationen, Milz und Teile der Leber mussten entfernt werden. Als Zeugin geladen betrat sie auf Krücken den Gerichtssaal. Sie habe trinken und gehen lernen müssen, habe noch immer Wasser in der Lunge und werde psychologisch betreut, schildert sie dem Richter ihren Leidensweg.

Lenker hat Alkoholproblem

Der Staatsanwalt wirft dem Angeklagten fahrlässige Tötung vor. Er habe mit einer Flasche Wodka intus sein Fahrzeug gelenkt. Er bekannte sich schuldig und sagte, das alles tue ihm sehr leid. Er habe seit 20 Jahren ein Alkoholproblem, ambulante Entziehungskuren bei seinem Hausarzt hätten immer nur kurz geholfen. Gleich nach dem Unfall habe er sich in die Suchtklinik begeben, nach einer neunwöchigen Kur sei er jetzt clean. „Ich werde in meinem Leben nie mehr Alkohol trinken“, sagte er und entschuldigte sich beim Unfallopfer. Sie könne das nur Kenntnis nehmen, sagte die Frau.

Fußfessel möglich

Richter Christian Liebhauser-Karl verurteilte den Unterkärntner zu sechs Monaten Gefängnis und zur Leistung von Schadenersatz, eine Fußfessel sei möglich. Mildernd seien das Geständnis, und die Unbescholtenheit des Mannes, so der Richter. Auch habe er sich selbst in eine Therapie begeben. Aufgrund der extremen Alkoholisierung und präventiv sei aber eine Haftstrafe notwendig. Der Angeklagte nahm das Urteil an, Staatsanwältin Heidrun Kulterer gab keine Erklärung ab, das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.