Politik

Wohnbeihilfe soll digitaler werden

Der Kärntner Landesrechnungshof (LRH) hat die Wohnbeihilfe des Landes überprüft. Der LRH empfiehlt, Prozesse digitaler zu gestalten, sodass zum Beispiel Online-Anträge im Amt nicht mehr ausgedruckt werden müssen. Außerdem gebe es Überschneidungen mit anderen Sozialleistungen, was für den Antragsteller mehr Aufwand bedeutet.

Ziel der Überprüfung war es laut LRH, das System der Wohnbeihilfe, den Prozess der Auszahlung und das interne Kontrollsystem zu optimieren. Im Jahr 2020 gewährte das Land Kärnten 10.875 Personen 21,79 Millionen Euro Wohnbeihilfe. Dies waren 70,6 Prozent aller Antragsteller. Die Anzahl der Antragsteller sank in den letzten Jahren kontinuierlich, weshalb die ausbezahlte Wohnbeihilfe 2020 im Vergleich zu 2014 um 6,65 Millionen Euro geringer war (23,4 Prozent). Von 2014 bis 2020 verminderte sich die Anzahl der Wohnbeihilfebezieher um 3.802 Personen (25,9 Prozent).

Anpassung nach 19 Jahren

Während das Einkommen, die Mieten und die Betriebskosten jährlich stiegen, erfolgte von 2002 bis 2021 keine Anpassung der Einkommensgrenzen für die Gewährung der Wohnbeihilfe. Am 1. Jänner 2022 valorisierte das Land erstmalig die Einkommensgrenzen. Die besondere Wohnbeihilfe für die erste Wohnungsnahme und Zu- oder Abschläge, etwa für Jungfamilien, Behinderung und Unterhalt, wurden seit der Umstellung von Schilling auf Euro im Jahr 2002 nicht angepasst.

LRH-Direktor Günter Bauer sagte dazu: „Wir begrüßen, dass das Land eine jährliche Valorisierung der Einkommensgrenzen beschloss und empfehlen, diese ebenfalls für die Zu- oder Abschläge zu evaluieren, um eine bedarfsorientierte Wohnbeihilfe zu gewährleisten.“

Miete und Betriebskosten nicht unterschiedlich behandeln

Die Wohnbeihilfe setzt sich aus einer Wohnbeihilfe für Miete und einer für Betriebskosten zusammen. Die Regelungen sehen eine Reihe von Begünstigungen vor, von denen manche keinen Effekt auf die Wohnbeihilfe für Betriebskosten haben. Verrechnet der Vermieter eine Pauschalmiete, ohne dass er diese in Miete und Betriebskosten aufteilt, entfällt die Wohnbeihilfe für Betriebskosten. Die Berechnungsmethode der Wohnbeihilfe sollte evaluiert und dahingehend adaptiert werden, dass Miete und Betriebskosten nicht unterschiedlich behandelt werden.

Weiters sieht das Land für Menschen mit Behinderungen, Jungfamilien und kinderreiche Familien eine Begünstigung vor. In den gesetzlichen Vorschriften fehlt jedoch eine Regelung für den Fall der Erfüllung mehrerer Voraussetzungen für Begünstigungen.

Digitalisierung ausbauen

Antragsteller können Wohnbeihilfe per E-Mail, per Post, per Fax oder persönlich beantragen. Seit 2019 gibt es die Option, den Antrag mittels Online-Formular zu stellen. Für die erste Wohnungsnahme gibt es im Rahmen der besonderen Wohnbeihilfe einen Zuschlag. Antragsteller müssen aber mit einem zusätzlichen Formular um diesen Zuschlag ansuchen. Das Antragsformular für die besondere Wohnbeihilfe sollte in das allgemeine Formular integriert und somit auch das Einreichen mittels Online-Formular ermöglicht werden.

Fehler bei eingegebenen Daten entdeckt

Da die Sachbearbeiter die Anträge anhand der physischen Akte abarbeiten,
drucken sie auch online eingereichte Anträge aus. „Wir empfehlen, den Prozess so zu adaptieren, dass ein Ausdruck der online eingereichten Anträge nicht mehr notwendig ist“, sagte Bauer. Die Prüfung der eingelangten Anträge erfolgt teils manuell durch den Sachbearbeiter, teils automatisch durch eine Wohnbeihilfe-Applikation. Die Sachbearbeiter überprüfen insbesondere, ob die Unterlagen vollständig und die Voraussetzungen erfüllt sind. Aus den Antragsunterlagen errechnen sie das Einkommen sowie die Miete und Betriebskosten.

Bei den von den Sachbearbeitern eingegebenen Daten stellte der LRH Fehler fest. Diese führten zum Teil dazu, dass die ausgezahlte Wohnbeihilfe nicht korrekt war. Beispielsweise waren eine viel zu hohe Miete (226.348 Euro) oder Familienmitgliederanzahl (72 Personen) eingetragen. In einer Überprüfung von 51 Stichproben waren zwölf fehlerhaft, was einer Fehlerquote von 23,5 Prozent entspricht. In 11,8 Prozent dieser Stichproben wirkten sich die Berechnungsfehler sogar auf die Höhe der Wohnbeihilfe aus.

90 Fälle mit fehlerhaften Daten

Insgesamt deckte der LRH in seinen Stichprobenüberprüfungen 90 Fälle auf, die aufgrund von fehlerhaften Dateneingaben, System- oder Berechnungsfehlern zu Übergenüssen und Nachzahlungen von Wohnbeihilfe führten. Das Land zahlte den betroffenen Personen rund 35.000 Euro zu wenig an Wohnbeihilfe aus. Rund 1.900 Euro wurden fälschlicherweise zu viel ausbezahlt. Die Sachbearbeiter haben bereits die Möglichkeit, die teilautomatisierte Berechnung der Wohnbeihilfe in der Applikation zu verwenden. In Zukunft sollten die Berechnungen vollautomatisiert erfolgen und Daten automatisch auf ihre Plausibilität kontrolliert werden.

So wäre es beispielsweise nicht mehr möglich, null Quadratmeter als Wohnfläche in der Wohnbeihilfe-Applikation einzutragen. Im Sinne eines verbesserten Bürgerservices sollte das Land zudem eine Schnittstelle zum Zentralen Melderegister evaluieren. Die Antragsteller müssten weniger Unterlagen einreichen und der gesamte Prozess der Wohnbeihilfe könnte beschleunigt werden.

Überschneidungen mit anderen Sozialleistungen

Zwischen der Wohnbeihilfe, der Sozialhilfe (Mindestsicherung) und dem Heizzuschuss gibt es Überschneidungen. Für diese Sozialleistungen sind unterschiedliche Stellen zuständig, was zu Doppelgleisigkeiten in der Verwaltung führt. Die betroffenen Personen müssen dadurch bis zu drei Anträge stellen.

In der Wohnbeihilfe-Applikation muss ein Vorgesetzter jeden Antrag vor der Auszahlung genehmigen. Diesem liegen die notwendigen Unterlagen aber gar nicht vor. Die zuständige Finanzbuchhaltung überprüft die auszuzahlenden Wohnbeihilfen nicht. Weder ein Vieraugenprinzip noch eine wirksame Funktionstrennung sind vorhanden. Bauer sagte dazu: „Wir empfehlen, ein Vieraugenprinzip einzuführen und damit das Interne Kontrollsystem zu stärken“, sagt Direktor Bauer. Anträge, bei denen ein Anspruch auf Wohnbeihilfe besteht, sollten zumindest im Rahmen einer Zufallsauswahl von einem zweiten Sachbearbeiter überprüft und erst danach ausbezahlt werden.“

Ziel ist vollautomatisierte Verarbeitung von Onlinedaten

Das Land Kärnten will die Empfehlungen für einen Digitalisierungsschub nutzen. „Ich habe 2021 eine große Novelle der Wohnbeihilfe in Auftrag geben. Diese ist seit 1. Jänner 2022 in Kraft. Sie wird jedes Jahr die Zahl der Anspruchsberechtigten um rund 1000 erhöhen. Mir war es zudem ein zentrales Anliegen, eine jährliche automatisierte Valorisierung einzuführen. Damit stellen wir sicher, dass die Zahl der Bezieher nicht sinkt, sondern steigt“, so LHStv.in Beate Prettner (SPÖ). Insbesondere werden Pensionisten, Alleinerziehende und Jungfamilien von der Novellierung des Wohnbeihilfegesetzes profitieren. Die Auszahlungssumme werde im heurigen Jahr rund 27 Millionen Euro betragen.

Ein Konzept zur Forcierung sei bereits in Auftrag gegeben. Ziel muss laut Prettner eine vollautomatisierte Berechnung und Verarbeitung der Daten und eine Online-Antragstellung, welche vollständig in diesen Prozess integriert ist, sein. Aktuell würden die Mitarbeiter der Abteilung jährlich um die knapp 17.000 Ansuchen bearbeiten.