Der 26 Jahre alte Angeklagte kenne sich – laut eigenen Angaben – gut mit Telefonen und Computern aus, mit dem Fälschen von Geld habe er aber nie etwas zu tun gehabt. Dass er vor zwei Jahren die Idee gehabt habe, zwei gefälschte 50-Euro-Scheine auf verbotenen Seiten im Internet aus Holland zu kaufen, sei eine Lüge. Dass er am Laptop seines ehemals besten Freundes eine eigene Suchmaschine zum Bestellen des Falschgeldes installiert habe sei ebenfalls frei verfunden, beteuerte der Angeklagte.
Bereits Verurteilter blieb bei ursprünglicher Version
Richter Uwe Dumpelnik, Vorsitzender des Schöffensenates, wollte von dem 26-Jährigen wissen, wie er es sich erklären könne, dass ihn sein ehemals bester Freund mit seinen Aussagen so belasten würde? Der Angeklagte mutmaßte, dass dieser mit dem Nennen seines Namens beim Prozess im Vojahr ein milderes Urteil erreichen wollte.
Der Betroffene war bei dem Prozess am Mittwoch als Zeuge geladen. Unter Wahrheitspflicht sagte er dann all das noch einmal so aus, wie er es schon im Vorjahr bei seinem Prozess gemacht hatte. Es sei die Idee des 26-Jährigen gewesen, die gefälschten Banknoten im Darknet zu bestellen. Sechs Euro habe er dann pro gefälschtem 50-Euro-Schein verlangt.
Urteil nicht rechtskräftig
Das Urteil des Schöffengerichts: 13 Monate bedingte Haft. Er akzeptiere das Urteil nicht, lautete die erste Reaktion des 26-Jährigen. Auf Anraten des Richters stimmte er dann aber doch drei Tagen Bedenkzeit zu. Laut Gesetzestext drohen bis zu zehn Jahre Haft bei versuchter Fälschung und Weitergabe von gefälschtem Geld. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig.