Der Staatsanwalt warf dem St. Veiter Pensionisten vor, binnen acht Monaten 29 Mal nationalsozialistische Inhalte über den Messengerdienst verschickt zu haben. Der Verteidiger korrigierte, es sei 19 Mal gewesen. Der Angeklagte meinte, er habe drei Nachrichten wissentlich verschickt: Hakenkreuze, SS-Runen und eine Montage von Adolf Hitler als Baby. Die habe er am 20. April verschickt, zu Hitlers Geburtstag.
Die anderen Bilder und Filme müssen irgendwo bei einem Datenpaket dabei gewesen sein, er habe nichts mit dem Nationalsozialismus zu tun, sagte er. Bei einer freiwilligen Nachschau in der Wohnung des Angeklagten habe man auch nichts Verdächtiges gefunden. Beim Whatsapp-Freund, den er seit Kindertagen kennt, schon: Die Verfassungsschützer entdeckten eine Ausgabe von Hitlers „Mein Kampf“.
Richter: Jeden Monat so ein Fall
Der angeklagte Pensionist bekannte sich schuldig. Der vorsitzende Richter Oliver Kriz sagte, dass seit zehn Jahren jeden Monat ein solcher Fall verhandelt und in Medien publiziert werde. „Haben Sie nicht gewusst, dass das verboten ist?“, fragte er den Angeklagten. Der antwortete, man nehme das anders war. Das Urteil lautet auf zwölf Monate bedingte Haft und eine Geldstrafe, es ist nicht rechtskräftig. Das Strafmaß für Verstöße gegen das Verbotsgesetz reicht bis zu acht Jahren. Es muss immer vor acht Geschworenen und drei Richtern verhandelt werden.