Weil nicht ausgeschlossen werden konnte, dass sich der Beamte in der Arbeit angesteckt hatte, meldete die Dienststelle dies der zuständigen Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB). Die BVAEB entschied jetzt nach eingehender Prüfung, dass der Tod des Polizisten ein Dienstunfall war.
Weitere Auskünfte könne man, da es sich „um einen konkreten Einzelfall handelt, aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erteilen“, sagte Johannes Trauner, Chef der Ombudsstelle der BVAEB, gegenüber der Zeitung.
Mit „überwiegender Wahrscheinlichkeit“
Nach Erkundigungen beim Dienstgeber – an der Dienststelle des Beamten hatte es eine ganze Reihe von Covid-Fällen gegeben – und einer Überprüfung der Krankengeschichte entschied die Versicherung, dass es mit „überwiegender Wahrscheinlichkeit“ einen Zusammenhang zwischen der Infektion des Polizisten und der Ausübung seines Dienstes gegeben habe.