Tafel mit Aufschrift Landesrechnungshof Kärnten
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Politik

Rechnungshof sieht Mängel bei Wohnbeihilfe

Der Landesrechnungshof (LRH) hat die Auszahlung und das Kontrollsystem der Kärntner Wohnbeihilfe unter die Lupe genommen und einige Mängel festgestellt. Die Beihilfe sei lange nicht an die Teuerungsrate angeglichen worden, 90 fehlerhafte Anträge werden aufgezeigt. Das Land bedauert Fehler, verweist aber auf die jüngst in Kraft getretene Novelle.

Wie der LRH feststellte, erhielten 10.875 Personen im Jahr 2020 vom Land eine Wohnbeihilfe. Insgesamt seien 21,79 Millionen Euro ausgezahlt worden. Die Anzahl der Antragsteller sei in den vergangenen Jahren kontinuierlich gesunken, weshalb die ausbezahlte Wohnbeihilfe im Vergleich zu 2014 um 6,65 Millionen Euro (23,4 Prozent) geringer war, heißt es vom LRH. Auch die Anzahl der Beihilfebezieher sank, und zwar um 3.802 Personen (25,9 Prozent).

Fast 20 Jahre keine Anpassung

Von 2002 bis 2021 sei keine Anpassung der Einkommensgrenzen für die Gewährung der Wohnbeihilfe erfolgt. Am 1. Jänner 2022 valorisierte das Land erstmalig die Einkommensgrenzen. Der Rechnungshof begrüßte, dass eine jährliche Valorisierung der Einkommensgrenzen beschlossen wurde. Empfohlen wird aber auch, „diese ebenfalls für die Zu- oder Abschläge zu evaluieren“.

Auch den Ablauf der Prüfung der eingelangten Anträge hatte der LRH begutachtet. Die Prüfung erfolgt teils manuell durch einen Sachbearbeiter, teils automatisch durch eine Wohnbeihilfe-Applikation. Die Sachbearbeiter errechnen aus den Antragsunterlagen das Einkommen sowie die Miete und Betriebskosten.

Stichprobe: Fast jede vierte Abwicklung fehlerhaft

Bei den von den Sachbearbeitern eingegebenen Daten stellten die Prüfer Fehler fest. „Diese führten zum Teil dazu, dass die ausgezahlte Wohnbeihilfe nicht korrekt war“, heißt es im Bericht. Beispielsweise waren eine viel zu hohe Miete (226.348 Euro) oder Familienmitgliederanzahl (72 Personen) eingetragen: „In einer Überprüfung von 51 Stichproben waren zwölf fehlerhaft, was einer Fehlerquote von 23,5 Prozent entspricht.“ Bei mehr als jeder zehnten dieser Stichproben hätten sich die Berechnungsfehler sogar auf die Höhe der Wohnbeihilfe ausgewirkt.

Insgesamt wurden 90 Fälle aufgedeckt, in denen wegen fehlerhafter Dateneingaben, System- oder Berechnungsfehler die Beihilfe falsch ausbezahlt wurde. Das Land zahlte den betroffenen Personen rund 35.000 Euro zu wenig an Wohnbeihilfe aus, rund 1.900 Euro wurden fälschlicherweise zu viel ausbezahlt.

Vieraugenprinzip und Funktionstrennung fehlen

Auch beim internen Kontrollsystem orten die Prüfer Verbesserungsbedarf. In der Wohnbeihilfe-Applikation müsse ein Vorgesetzter jeden Antrag vor der Auszahlung genehmigen, obwohl ihm die notwendigen Unterlagen gar nicht vorliegen, wird vom LRH kritisiert. Die zuständige Finanzbuchhaltung überprüfe die auszuzahlenden Wohnbeihilfen nicht: „Weder ein Vieraugenprinzip noch eine wirksame Funktionstrennung sind vorhanden.“

In Zukunft sollten die Berechnungen vollautomatisiert erfolgen, lautet die Empfehlung des LRH. Dann könnten Daten automatisch auf ihre Plausibilität kontrolliert werden.

Kritik der Opposition

Konsequenzen kündigte Team Kärnten-Parteichef Gerhard Köfer an: „Wir werden alle Zuständigen, egal ob politisch Verantwortliche oder Mitarbeiter der Landesregierung, als Auskunftspersonen in den Kontrollausschuss laden.“ Die Ergebnisse der Prüfung müssten als Anreiz gesehen werden, die Bearbeitungsqualität bei Wohnbeihilfe-Anträgen zu verbessern.

Kritik kam auch von der FPÖ. Klubobmann Gernot Darmann sagte, die Landesregierung habe „bei der Mietbeihilfe jahrelang soziale Kälte verbreitet“, indem die Bemessungsgrundlagen nicht an die Teuerung angepasst worden seien.

Land: Jedes Jahr 1.000 zusätzliche Anspruchsberechtigte

Vom Land hieß es am Samstag in einer Aussendung, mit der Novelle des Wohnbeihilfegesetzes mit 1. Jänner 2022 sei eine große Reform eingeläutet und das größte Verbesserungspotential bereits realisiert worden. Die zuständige Sozialreferentin LHStv. Beate Prettner (SPÖ) sagte, sie sei seit vier Jahren für die Wohnbeihilfe zuständig und habe registriert, dass die Zahl der Anspruchsberechtigten zurückgegangen sei. Daher habe sie die große Novelle der Wohnbeihilfe in Auftrag geben: „Sie wird jedes Jahr die Zahl der Anspruchsberechtigten um rund 1000 erhöhen.“

Durch eine jährliche automatisierte Anpassung solle sichergestellt sein, dass die Zahl der Bezieher nicht sinkt, sondern steigt, sagte Prettner. Insbesondere werden Pensionisten, Alleinerziehende und Jungfamilien von der Novellierung des Wohnbeihilfegesetzes profitieren, hieß es vom Land. Die Auszahlungssumme werde im heurigen Jahr rund 27 Millionen Euro betragen.

Digitalisierungsschub durch LRH-Empfehlungen

Die Vorschläge des Landesrechnungshofes sollen zu einer stärkeren Digitalisierung und einem besseren Bearbeitungs- und Verarbeitungsprozess führen, sagte Prettner. Ziel müsse eine vollautomatisierte Berechnung und Verarbeitung der Daten sein. Aktuell würden die Mitarbeiter der Abteilung jährlich um die knapp 17.000 Ansuchen bearbeiten.

Aufgrund der Komplexität und des Zeitdruckes seien leider auch Berechnungsfehler passiert, hieß es in der Aussendung des Landes. Das sei sehr bedauerlich. Allerdings würde die interne Revision Fehlerquellen erkennen und diese nachträglich korrigieren.