Angeklagte vor Gericht
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Chronik

Frau als Zuhälterin vor Gericht

Eine 25-jährige Rumänin soll zwei Bekannte vor zwei Jahren unter einem Vorwand nach Kärnten gebracht haben, um sie dann hier zur Prostitution zu bringen. Deswegen stand sie wegen grenzüberschreitender Prostitution und Zuhälterei vor dem Landesgericht. Beide Zeuginnen waren nicht erschienen, es wurde vertagt.

Die Angeklagte sagte, mit Zuhälterei und Prostitutionshandel habe sie nichts zu tun. Die Dolmetscherin übersetzte, es sei ein Racheakt der ehemals besten Freundin der Angeklagten und einer weiteren Prostituierte, die sie aber persönlich bis jetzt noch nicht gesehen habe. Richter Gernot Kugi wollte wissen, welches Motiv die beiden Prostituierten hätten, sie zu beschuldigen, die Hälfte des eingenommenen Geldes abzukassieren und sie zur Prostitution zu zwingen.

Frau als Zuhälterin vor Gericht

Eine 25-jährige Rumänin soll zwei Bekannte vor zwei Jahren unter einem Vorwand nach Kärnten gebracht haben, um sie dann hier zur Prostitution zu bringen. Deswegen stand sie wegen grenzüberschreitender Prostitution und Zuhälterei vor dem Landesgericht. Beide Zeuginnen waren nicht erschienen, es wurde vertagt.

Angeklagte: Wollen Zuhälter decken

Die Antwort: Weil sie ihrer damaligen Freundin einmal geraten habe, nicht so viel Geld bei ihrem Zuhälter abzuliefern. Ihre damalige Freundin habe das dann wohl ihrem Zuhälter erzählt. Auch die andere Rumänin, die sie schwer belastete, habe einen Zuhälter gehabt und dann sei es wohl der Plan der beiden Prostituierten gewesen, ihre Zuhälter zu decken, mutmaßte die 25-Jährige im Gerichtssaal.

Prozess wegen Zuhälterei

Zeuginnen erschienen nicht

Dass gegen sie ein Aufenthaltsverbot in Österreich wegen illegaler Prostitution bestehe sei richtig, sagte die Angeklagte, sie habe sich auch daran gehalten. Zur Prostitution gezwungen habe sie aber niemanden, erklärte sie vor Gericht ausführlich. Licht ins Dunkel können nur die beiden Rumäninnen mit ihren Aussagen liefern, doch die waren vor Gericht nicht erschienen. Haftbefehl könne keiner ausgestellt werden, um sie zur Zeugenaussage zu laden, sagte der Richter. Daher wird der Prozess vertagt und in zwei Monaten fortgeführt.