Chronik

Arbeiterkammer berät zu Steuern

Die Arbeiterkammer startet am 28. Februar mit den Steuerspartagen. Die AK rät allen Arbeitnehmern, eine Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen, um sich Geld vom Staat zurück zu holen. 2021 führte die AK 28.000 Beratungen durch und holte über neun Millionen Euro vom Fiskus zurück.

In manchen Fällen konnten die Berater der Arbeiterkammer um einiges mehr als die durchschnittlichen 400 Euro pro Arbeitnehmer zurück holen, sagte Steuerexperte Joachim Rinösl. Ein Facharbeiter mit vier Kindern, der Alleinverdiener sei und 3.500 Euro brutto verdiene, habe bei der Arbeitnehmerveranlagung 6.831 Euro Lohnsteuer zurückbekommen und dazu noch 480 an Mehrkindzuschlag.

Sonderabgaben gibt es nun wieder

Zu den wichtigen Abschreibeposten gehören der Familienbonus, der Mehrkindzuschlag oder Krankheitskosten. Die Sonderausgaben wurden einst abgeschafft, jetzt jedoch in veränderter Form wieder neu eingeführt, sagte der Leiter der Abteilung Finanzen und Förderungen, Bernhard Sapetschnig: „Ab jetzt gibt es die Sonderausgaben für Förderungen wie ‚Raus aus dem Öl‘. Es gibt noch keine Durchführungsrichtlinien, wichtig ist aber dass die Leute das einmal wissen. Eine zweite Neuerung ist, dass man sich beim Homeoffice viel Geld holen kann, auch rückwirkend.“

Kritik an geringer Senkung der Steuersätze

Die Experten der Arbeiterkammer beraten kostenlos, ob persönlich oder telefonisch. Wichtig ist, dass man sich vorher den Finanz-Online-Code besorgt. Die von der Regierung beschlossene Senkung der Steuersätze von 35 auf 30 Prozent und von 42 auf 40 Prozent erfolgt in Etappen, kritisiert Arbeiterkammer-Präsident Günther Goach. Erst, wenn man ein Buttomonatseinkommen von 3.160 Euro bekomme, könne man die Tarifsenkung voll in Anspruch nehmen. Man spare bei der vollen Ausnutzung 27 Euro im Monat bzw. 324 Euro im Jahr. Das sei nicht Welt, mit der man die Inflation abfedern könne, so Goach.

Bei einem Monatslohn von 2.500 Euro betrage die monatliche Steuerersparnis weniger als 15 Euro, so Goach. Er fordert außerdem, dass aufgrund der rasant steigenden Energiepreise die Umsatzsteuer auf Energieabgaben ausgesetzt werde.