Angeklagter vor Gericht
ORF/Konrad Weixelbraun
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Gericht

Zwei Jahre Haft für Wiederbetätigung

Ein 53-jähriger Angeklagter hat am Dienstag am Landesgericht bei seinem Prozess wegen Wiederbetätigung einen Sachverständigen attackiert. Bereits 2021 war es am Bezirksgericht St. Veit zu Drohungen gekommen, deswegen stand der Mann nun in Klagenfurt vor Gericht. Er wurde zu zwei Jahren Haft verurteilt.

Nach der Verhandlung am Bezirksgericht St. Veit am 20. Jänner 2021 hatte der Mann, der angeklagt war, mehrere Zeugen und Nachbarn beschimpft und unter anderem aus dem Fenster gerufen, dass er sie vergasen würde, wenn er Hitler wäre. In der Verhandlung am Dienstag sollte als Kernfrage geklärt werden, ob der Mann damals zurechnungsfähig war. Dabei kam es wieder zu einem außergewöhnlichen Zwischenfall. Diesmal attackierte der Angeklagte den Sachverständigen.

Zwei Jahre Haft für Wiederbetätigung

Ein 53-jähriger Angeklagter hat am Dienstag am Landesgericht bei seinem Prozess wegen Wiederbetätigung einen Sachverständigen attackiert. Bereits 2021 war es am Bezirksgericht St. Veit zu Drohungen gekommen, deswegen stand der Mann nun in Klagenfurt vor Gericht. Er wurde zu zwei Jahren Haft verurteilt.

Faust gegen Gutachter erhoben

Der gerichtlich beeidete psychiatrische Sachverständige Franz Schautzer wurde am Dienstag vom Geschworenengericht aufgerufen, sein Gutachten zu erörtern. Weil der Angeklagte nicht aufhörte, die Staatsanwältin und den Gutachter zu beschimpfen, verständigte der Vorsitzende des Geschworenengerichts, Richter Christian Liebhauser-Karl, einen Sicherheitsbeamten. Er sollte den 53-jährigen nach draußen begleiten.

Geschworene
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Die Geschworenen

In dem Moment, als der Sachverständige mit seinen Unterlagen nach vorne ging und sich hinsetzte, holte der Angeklagte mit geballter Faust zu einem Schlag aus, der im letzten Moment vom Sachverständigen selbst abgewehrt werden konnte. Ein Sicherheitsbeamter zog den Angeklagten mit einem Ruck zur Seite. Einige der Geschworenen schrien kurz auf, dann wurde es im Saal wieder ruhig.

Anwalt widersprach Gutachter

Der Gutachter atmete auf und erklärte, warum der 53-Jährige aus seiner Sicht zurechnungsfähig sei. Er könne sehr wohl sein Denken und Handeln steuern. Wenn er medikamentös behandelt werde, sei der 53-Jährige auch unauffällig. Das Problem sei aber, dass er schon vor Jahren einmal nach einem Prozess alle medikamentösen Behandlungsversuche abgebrochen habe. Der Angeklagte sei eine Gefahr für die Gesellschaft, so der Gutachter.

Richterbank
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Dem widersprach der Verteidiger des Angeklagten, Philipp Tschernitz. Vor allem auch, weil sich das Gutachten des Sachverständigen in sich widerspreche. Er geht davon aus, dass sein Mandant nicht zurechnungsfähig sei.

Tschernitz betonte, sein Mandant habe sich nicht unter Kontrolle, wie sich mehrfach gezeigt habe. Dies liege unter anderem daran, dass er als Kind beim Psychiater Franz Wurst Patient gewesen sei, was seine Entwicklung beeinträchtigt habe. Wurst, langjähriger Primarius am Klinikum Klagenfurt, war im Dezember 2002 wegen des Missbrauchs zahlreicher Kinder zu 17 Jahren Haft verurteilt worden. Der Angeklagte bat unter Tränen darum, nicht wieder in eine Anstalt eingewiesen zu werden, das halte er nicht aus. Ein vom Verteidiger gefordertes Ergänzungsgutachten wurde von Seiten des Gerichts abgewiesen.

Verteidiger zu Vorfall: „Offenbar Gehirn abgeschaltet“

Zu dem aktuellen Vorfall im Gerichtssaal sagte Tschernitz gegenüber dem ORF, dass der Angeklagte offenbar weder ein noch aus gewusst habe: „Offensichtlich hat das Gehirn abgeschaltet. Es steht zu hoffen, dass er möglichst rasch eine adäquate medizinische Betreuung bekommt, weil er an sich ein herzensguter Mensch ist, der – wenn er richtig eingestellt ist – einfach nur in Ruhe leben möchte. Offensichtlich sind Gerichtsverhandlungen nicht gut.“

Bei einer richtigen medikamentösen Einstellung sei sein Mandant keine Gefahr für die Gesellschaft: „Dann ist er soweit unter Kontrolle und kann seine Impulse steuern. Dafür muss er aber auch die Medikation einnehmen.“

U-Haft verhängt

Die Folge der Attacke im Gerichtssaal war eine Ausweitung der Anklage, die von Seiten der Staatsanwältin noch im Gerichtssaal formuliert wurde. Es wurde über den Angeklagten die Untersuchungshaft verhängt. Als Richter Liebhauser-Karl verkündete, der Angeklagte werde festgenommen, nahm dieser seine Kappe ab und flehte das Gericht an, ihn nicht festzunehmen. Als dies nichts half, schrie er erneut, alle gehörten vergast.

Drei Polizisten kamen in den Saal, um den Angeklagten Richtung Justizanstalt abzuführen. Die Verhandlung wurde unterbrochen, dann aber nach einer knappen Stunde mit dem Angeklagten und bewaffneten Justizwachebeamten weitergeführt.

Auch Einweisung in Anstalt beschlossen

Das Verdikt der Geschworenen war einstimmig. Der vorsitzende Richter Christian Liebhauser-Karl verurteilte den Mann zu zwei Jahren Gefängnis und eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

Liebhauser begründete die Strafe damit, dass der Angeklagte ein enormes Aggressionspotenzial gezeigt habe und eine Gefahr darstelle. Er habe es noch nie erlebt, dass ein Sachverständiger im Zeugenstand von einem Angeklagten attackiert worden sei. Der Verteidiger erbat Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.