Gummi Gummi 2007
APA/Gert Eggenberger
APA/Gert Eggenberger
Politik

Illegales Tuning: Strafen bis zu 10.000 Euro

Eine am Freitag in Begutachtung geschickte Novelle des Kraftfahrgesetzes soll höhere Strafen für Verkehrsrowdys und schnellere Abnahmen von Kennzeichen und Autoschlüssel vorsehen. Wiederholungstätern drohen bis zu 10.000 Euro Strafe.

Das teilte Verkehrsministerin Eleonore Gewessler (Grüne) am Freitag mit Kärntens Landesrat für Verkehr und Tourismus, Sebastian Schuschnig (ÖVP), mit. „Die meisten Menschen in unserem Land halten sich im Straßenverkehr an die Regeln“, betonte Gewessler. „Wir sehen aber, dass sich in den vergangenen Jahren Berichte häufen über einzelne Tuning-Treffen, Veranstaltungen, bei denen von manchen der Teilnehmer all diese Regeln über Bord geworfen werden, wo Fahrzeuge mit illegalen Umbauten enorme Lärmbelastung für die Bevölkerung verursachen und die Luft verschmutzen. Wo einzelne rücksichtslose Tuner andere Verkehrsteilnehmer gefährden. Gerade der Wörthersee hat sich zu einem Hotspot für solche Ereignisse entwickelt und die Menschen vor Ort leiden massiv darunter.“

Dagegen werde man in Zukunft sehr konsequent vorgehen. „Wer mutwillig und rücksichtslos Regeln bricht, muss auch mit entsprechenden harten Konsequenzen rechnen“, betonte die Ministerin.

Einschreiten schon vor technischer Untersuchung möglich

Die Novelle sehe vor: „Wenn Polizistinnen und Polizisten künftig wahrnehmen, dass durch illegale Modifikationen an Autos Fehlzündungen herbeigeführt werden, die absichtlich zu massiver Lärmbelastung führen, können an Ort und Stelle Kennzeichen und Fahrzeugschlüssel abgenommen werden – noch bevor eine eingehende technische Untersuchung in einer Werkstatt erfolgt. Wer mit Fahrweisen, die im Straßenverkehr absolut nichts zu suchen haben, Lärm und Rauch verursacht, etwa durch Kreiseln des Fahrzeuges um die eigene Achse oder Driften, muss damit rechen, dass seine Fahrt mit bis zu 72 Stunden, zum Beispiel mit einer Radkralle, unterbrochen werden kann“, führte Gewessler aus.

Hohe Strafen für „Wiederholungstäter“

Man haben aber auch gesehen, dass es bei solchen Delikten höhere Strafen braucht. „Wir schaffen deswegen für solche Fälle eine Mindeststrafe von 300 Euro, die als Organmandat auch gleich und unmittelbar eingehoben werden können“, sagte Gewessler. Wiederholungstäter, „Rowdys, die immer wieder auffällig werden“, müssten künftig mit noch empfindlicheren Strafen bis zu 10.000 Euro rechnen.

GTI-Fahrer, die die Kärntner Bevölkerung tyrannisieren und gefährden, seien nicht willkommen, betonte Tourismuslandesrat Schuschnig. Die Novelle des Kraftfahrgesetzes geht ab sofort für einen Monat in Begutachtung. Inkrafttreten soll das Gesetz noch vor dem nächsten GTI-Treffen, so Schuschnig. Das Katz und Maus Spiel mit der Polizei werde damit ein Ende haben, ist er überzeugt.

„Bund setzt Kärntner Vorschläge um“

Schuschnig dazu weiter: „Kärnten fordert seit Jahren eine Verschärfung der bundesgesetzlichen Regeln, um mehr Handhabe gegen die massive Lärm- und Geruchsbelästigung und Straßenrennen bei den jährlichen illegalen Autotuning-Treffen zu haben. Mit der heute präsentierten Novelle des Kraftfahrgesetzes setzt der Bund die Kärntner Vorschläge um. Die Exekutive erhält endlich mehr Handhabe, um stärker gegen Verkehrsrowdys vorzugehen."

Wie die Umsetzung funktioniert, wird das heurige Jahr zeigen. Jedenfalls sollen noch mehr Polizisten die GTI-Treffen beobachten, Gespräche mit dem Innenministerium habe es bereits gegeben, so Gewessler und Schuschnig. Es gelte auch, Kärnten als Tourismusland attraktiv zu erhalten.

Team Kärnten warnt vor „Pauschalverurteilung“

Gegen eine „Pauschalverurteilung“ von GTI- und Tuning-Fans in Kärnten wehrt sich Team Kärnten-Chef Gerhard Köfer: „Man muss festhalten, dass die überwiegende Mehrheit dieser Personen sich ordentlich und gesetzeskonform verhält und die diesbezüglichen Veranstaltungen auch für den Tourismus und die lokale Wertschöpfung eine Rolle spielen.“ Vielmehr sei es wichtig, dass man jene aus dem Verkehr ziehe, die sich nicht an die Bestimmungen halten. Mit den nun präsentierten Maßnahmen verfüge die Exekutive zukünftig über geeignete und noch breitere Möglichkeiten, illegalen Auswüchsen wirkungsvoll zu begegnen.

Irritiert zeigte sich Köfer jedoch über den vorgesehenen Zeitplan, was die Änderung des Kraftfahrgesetzes betrifft: „Wie wir aus der Vergangenheit wissen, finden in Kärnten bereits Ende April erste Treffen statt. Dafür kommt das neue Gesetz, das erst im Juni überhaupt in Kraft treten soll, deutlich zu spät. Auch die Veranstaltungen im Mai drohen so von den neuen Maßnahmen unberührt zu bleiben.“

VCÖ: Viele litten unter Verhalten weniger

Der Verkehrsclub Österreich begrüßt die Gesetzesnovelle. Gerade rund um den Wörthersee und den Faaker See sei die Bevölkerung immer wieder belästigt worden. Die Novelle gehe gegen das Verhalten einer sehr kleinen Anzahl von Personen vor, unter dem viele Menschen gelitten hätten, so der VCÖ in einer Aussendung.