Ort der Messerattacke bei den City Arkanden
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Chronik

Messerattacke: Täter nicht zurechnungsfähig

Jener Mann, der im Jänner in Klagenfurt eine Frau niedergestochen und schwer verletzt hat, war bei der Tat nicht zurechnungsfähig. Das belegte ein von der Staatsanwaltschaft eingeholtes Gutachten. Dem tatverdächtigen 28-jährigen Armenier droht die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

Die Untersuchungshaft des 28-Jährigen wurde bei der Haftverhandlung am Dienstag in eine vorläufige Anhaltung umgewandelt worden, die Verlegung in eine Krankenanstalt wurde angeordnet. Zum Inhalt des Gutachtens wollte sich der zuständige Gutachter nicht äußern, vor Gericht dürfte der 28-jährige damit aber nicht als Angeklagter, sondern als Betroffener geführt werden. „Ich gehe davon aus, dass die Staatsanwaltschaft keine Anklage erheben wird, sondern einen Antrag auf Unterbringung meines Mandanten einbringen wird und mein Mandant dann voraussichtlich noch in diesen Tagen in eine Krankenanstalt überstellt werden wird“, so dessen Anwalt Dario Paya.

Abteilung für Psychiatrie und Psychotherapie
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Akute polymorphe psychotische Störung

Schon 2018 war der 28-Jährige wegen einer akut polymorphen psychotischen Störung in der Psychiatrie. Nach kurzem Aufenthalt folgten ambulante Kontakte, die aber nach und nach abrissen. Der letzte Kontakt-Versuch erfolgte im Spätsommer 2021 durch den psychiatrischen Not- und Krisendienst. „Leider gelang es nicht einen persönlichen Kontakt herzustellen, die Wohnungstüre blieb verschlossen“, so der Primarius der Psychiatrie am Klinikum Klagenfurt Herwig Oberlerchner.

Weder könnten psychisch Kranke unter Generalverdacht noch unter Dauerbeobachtung gestellt werden, wenn es keine Hinweise auf Selbst- oder Fremdgefährdung gebe. „Wir haben es bei psychiatrischen Erkrankungen mit fluktuierenden Verläufen zu tun. Es gibt unvorhersehbare Situationen, die nicht abschätzbar sind und wo wir danach mit traurigen Tatsachen von Gewalttätigkeit konfrontiert sind“, so Oberlerchner.

Nach Mord als unzurechnungsfähig erklärt

Jener Mann, der im Jänner in Klagenfurt eine Frau auf offener Straße niedergestochen und schwer verletzt hat, war bei der Tat nicht zurechnungsfähig. Das belegt ein, von der Staatsanwaltschaft eingeholtes Gutachten. Dem 28-jährigen Armenier droht damit die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Dass der Angriff hätte verhindert werden können, glauben Experten nicht.

Besseres Monitoring wünschenswert

Faktum ist aber eben auch, dass die Familie des Tatverdächtigen über Monate versucht hat, Hilfe zu finden, nachdem sich der psychische Zustand des Mannes wieder verschlechtert hatte. Noch im Oktober hatte ein vom AMS angefordertes chefärztliches Gutachten dem Tatverdächtigen die Arbeitsfähigkeit attestiert. Einen Monat später stellte auch das Bezirksgericht das angeregte Verfahren für eine gerichtliche Erwachsenenvertretung mangels Grundlagen ein.

Von einem Systemversagen will der Anwalt des Tatverdächtigen nicht sprechen. „Soweit würde ich nicht gehen und soweit gehen auch die Angehörigen meines Mandanten nicht. Mein Mandant war bisher nicht straffällig oder ist in sonstiger Weise aufgefallen“, so Anwalt Dario Paya. Trotzdem zeige der Fall, dass ein besseres Monitoring zumindest wünschenswert sei.