Ampulle mit Impfstoff von Johnson&Johnson (Janssen)
APA/AFP/Miguel Medina
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Coronavirus

Erneut Unsicherheit bei Johnson&Johnson

Der Impfstoff Janssen von Johnson&Johnson war ursprünglich als Einmalimpfung gegen CoV gedacht. Dann gab es die Aufforderung, sich mit einem mRNA-Impfstoff nachimpfen zu lassen. Man galt dann als dreimal geimpft. Nun ist wieder alles anders, was für Unsicherheit und Verwirrung sorgt.

Immer wieder melden sich Betroffene beim ORF. Die neuerliche Änderung für Janssen-Geimpfte ist für viele unverständlich. Am 3. Jänner liefen die Impfzertifikate für diese einmalig Geimpften ab. Eine Auffrischung mit einem MRNA Impfstoff ab diesem Zeitpunkt galt wie eine Drittimpfung, denen gleich gestellt, die dreimal mit einem mRNA-Impfstoff geimpft waren. So hatte es auch Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) immer wieder kommuniziert.

Plötzlich ist Drittimpfung nötig

Nie war von einer möglichen Drittimpfung die Rede. Doch seit 1. Februar ist die einmalige Auffrischung für Janssen-Geimpfte nicht mehr als Dritt-, sondern als Zweitimpfung im Grünen Pass eingetragen. Darüber seien die Betroffenen in einem Schreiben informiert worden, hieß es. Ein solches Schreiben an sie habe es nie gegeben, hieß es von den Betroffenen gegenüber dem ORF.

Spätestens im Frühsommer müssen sich nach der neuen Regel also auch diese Personen ein drittes Mal impfen lassen, um weiterhin ein gültiges Zertifikat in der Hand zu haben. Dieses gilt nur noch 180 Tage nach der Zweitimpfung. Wo dieses Zertifikat dann benötigt wird, wird die Zukunft zeigen. Johnson&Johnson teilte in diesem Zusammenhang in einem Schreiben an den ORF mit, dass die Verkürzung der Gültigkeit der Impfzertifikate alle zugelassenen Impfstoffe gleichermaßen betreffe.

Andere Regel für Urlauber in Österreich

Das nationale Impfgremium ist jedenfalls der medizinischen Ansicht, dass auch für ursprünglich mit Johnson&Johnson Geimpfte eine Drittimpfung notwendig sei. Wer aber als Urlauber nach Österreich einreist und mit dem Vakzin von Johnson&Johnson geimpft ist, dessen Impfzertifikat gilt bis 270 Tage nach der Zweitimpfung. Was die Einreiseverordnung betreffe, gelte EU-Recht, das in Österreich nicht änderbar sei, so der Coronavirus-Sprecher des Landes, Gerd Kurath. Daher kommt es zu dieser Ungleichbehandlung. Der Umgang mit dem Impfstoff in den EU-Ländern sei unterschiedlich. So bleibt Europa auch hier ein Fleckerteppich.