Adler auf dem Landesgericht
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Gericht

Prozess um Raub und Körperverletzung

Ein Schöffenprozess wegen schweren Raubes und Körperverletzung ist am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt vertagt worden. Zwei Angeklagte sollen im August 2021 einem Mann eine Bierflasche auf den Hinterkopf geschlagen und ihm 800 Euro Bargeld geraubt haben.

Die beiden Angeklagten, 28 und 21 Jahre alt, widersprachen sich in ihrer Einvernahme bezüglich des Tatgeschehens. Beide Österreicher sind bereits mehrfach vorbestraft. Laut Staatsanwältin Lisa Kuschinsky lernten die Angeklagten das Opfer in einer Klagenfurter Bar kennen, in der dieser mit den 800 Euro vor ihnen geprahlt und herumgewedelt habe.

Tritte und Schläge

Als der Mann zwei Bekannten aus dem Lokal folgte, sei der 21-Jährige hinterher gegangen, gefolgt vom 28-Jährigen. Man sei auf das Opfer zugegangen und als er das Geld nicht herausgeben wollte, sei es zum Angriff mit der Bierflasche, zu Tritten gegen das am Boden liegende Opfer sowie zu Faustschlägen vom 28-Jährigen gegen einen herbeigeeilten Begleiter des Opfers gekommen.

Die Faustschläge wollte der erst im Mai 2021 bedingt aus der Haft entlassene 28-jährige Angeklagte weder bestätigen noch bestreiten, er könne sich schlicht nicht erinnern. Man habe den Abend zu viert mit drei Flaschen Wodka und einer Flasche Champagner begangen, dementsprechend sei er sehr betrunken gewesen. Der 28-Jährige stritt aber vehement ab, dass er am Raub beteiligt gewesen oder dass es zum Einsatz einer Bierflasche gekommen sei. Er sei dem anderen Angeklagten nachgegangen und als er draußen war, sei das Opfer schon auf dem Boden gelegen. Dass dann ein Bekannter auf ihn zugekommen sei und er ihn geschlagen habe, sei möglich. Der 21-Jährige habe ihm dann mit den Worten „nimm, nimm“ 400 Euro in die Hand gedrückt.

21-Jähriger hat andere Darstellung

Andersherum sieht es der 21-Jährige, der vor zwei Jahren bedingt aus der Haft entlassen wurde. Er ist geständig, gewaltsam das Geld genommen zu haben, aber gemeinsam mit dem anderen Angeklagten. Allerdings habe es auch seines Wissens nach keinen Angriff mit einer Bierflasche gegeben. Der andere habe jedoch zu ihm gesagt „nimm, nimm“, sodass er das Geld genommen habe. Beide Angeklagten sagten über den anderen, dass dieser bei Alkoholkonsum zu „Blödsinn“ neige. Richterin Sabine Roßmann hielt an der Stelle fest: „Es ist keine gute Idee, dann so viel zu saufen, dass man nicht mehr weiß, was man tut.“

Verhandlung wurde vertagt

Wenig Klarheit brachte die Einvernahme des 53-jährigen Opfers. Das einzige, woran er sich genau erinnerte, war ein Schlag von hinten auf den Kopf. Er habe die Täter jedoch weder gesehen, noch könne er sagen, ob es mehr als eine Person war: „Ich bin viel unterwegs, kann mich nicht an jede Situation erinnern.“ Der 21-Jährige, der die Tat eingeräumt hatte, entschuldigte sich bei dem Mann und ließ von seiner Verteidigerin 1.000 Euro Schmerzensgeld überreichen. Ein Zeuge sagte aus, er habe den Angriff nicht gesehen, auch keine Flasche, doch als er sich umdrehte und den Mann auf dem Boden liegen sah und die Angeklagten links und rechts daneben stehend, sei er zu ihm geeilt, da sei es zum Übergriff des 28-Jährigen gekommen. Der Angeklagte entschuldigte sich bei dem Zeugen, ein Schmerzensgeld von 600 Euro wurde mit der Verteidigung vereinbart.

Ein zweiter Zeuge, der mit dem Opfer das Lokal verlassen hatte, will den unmittelbaren Angriff auch nicht gesehen, jedoch etwas gehört haben, „was definitiv das Zerbrechen einer Glasflasche“ gewesen sei. Außerdem habe es am Boden Glassplitter gegeben und er habe den 28-Jährigen zuvor mit einer Flasche in der Hand gesehen. Die Verhandlung wurde vertagt, weitere Zeugen sollen einvernommen werden. Zudem steht noch das Gutachten des medizinischen Sachverständigen, Wolfgang Tributsch, aus.