Wirtschaft

Veranstalter wollen mehr Lockerungen

Mit Samstag treten erneut Lockerungen in Kraft. Für Veranstaltungen etwa gibt es keine Besucherobergrenze mehr. Die geplanten Lockerungsschritte seien aber praxisfern, so die Kritik. Mit einem Konsumationsverbot ab 50 Personen ohne Sitzplatz würden Veranstaltungen nicht funktionieren.

Ab Samstag dürfen wieder mehr als die bisher erlaubten maximal 2.000 Besucher zum KAC- oder VSV-Spiel in die Eishalle oder auch zu einem Musikkonzert. Sie müssen aber weiterhin geimpft oder genesen sein und eine FFP2-Maske tragen.

„Lockerungen gleichen Veranstaltungsverbot“

Bei Veranstaltungen ohne zugewiesene Plätze gilt bei mehr als 50 Personen ein Konsumationsverbot. Das sei völlig praxisfern, kritisiert Nika Basic vom Veranstaltungsbeirat der Wirtschaftskammer, selbst Inhaberin einer Eventagentur: „Mit einem Konsumationsverbot ist es einfach nicht umsetzbar.“ Eine Veranstaltung wie ein Konzert könne nur erfolgreich stattfinden, wenn die Leute essen und trinken dürfen, sagte Basic. „In Wahrheit läuft es darauf hinaus, dass es ein Veranstaltungsverbot ist, denn unter diesen Voraussetzungen kann man keine Veranstaltung erfolgreich umsetzten“, sagte Basic.

„3-G auch für Veranstaltungen möglich=“

Für vorsichtige Öffnungsschritte habe man zwar Verständnis, nicht aber für die Ungleichbehandlung gegenüber der Gastronomie, so Basic. Wenn 3-G in der Gastronomie möglich ist sei es nicht erklärbar, warum das nicht für Veranstaltungen gelten könne. Die ohnehin seit zwei Jahren gebeutelten Veranstaltungsbetriebe bräuchten ein verbindliches und praxisnahes Maßnahmenkonzept. Schließlich müssten Events langfristig voraus geplant werden.

Gleichbehandlung – in dem Fall mit den körpernahen Dienstleistern – fordern auch die Freizeit- und Sportbetriebe. Auch bei ihnen soll die 3-G-Regel schon ab Samstag gelten, verlangte Fachverbandsobfrau Astrid Legner.