Hand, Kuli, Formular
APA/Robert Jäger
APA/Robert Jäger
Coronavirus

Registrierungspflicht bleibt trotz Lockerung

Trotz anhaltender Omikron-Welle treten mit kommendem Samstag weitere Lockerungen der Bundesregierung in Kraft. Die 2-G-Regel fällt im Handel und bei körpernahen Dienstleistern. Dennoch bleibt die Registrierungspflicht in den Betrieben bestehen und das, obwohl das Contact-Tracing derzeit an seine Grenzen gelangte.

Im Handel und bei körpernahen Dienstleistern, wie dem Friseur, reicht ab Samstag ein negatives Testergebnis. Die FFP2-Maskenpflicht bleibt. Und auch die Registrierungsformulare bleiben CoV-Alltag. Mancherorts stapeln sie sich noch in Papierform an den Eingängen der Gaststätten. Andere Betriebe setzten auf die digitalisierten QR-Codes, die von den Smartphones der Besucher erkannt werden und die Registrierung erledigen können.

Registrierungen gehen stark zurück

Doch immer weniger Menschen lassen sich derzeit registrieren. Das zeigen auch die Nutzerzahlen auf der Online- Registrierungsplattform myvisitpass, die von der Kärnten Werbung bereit gestellt wurde. Knapp 3.000 Betriebe in Kärnten nutzen die Plattform.

Michael Umschaden von der Kärnten Werbung: „Wir sehen, dass wir während der Weihnachtsferien im Schnitt pro Tag zwischen 10.000 und 13.000 Registrierungen gehabt haben, Mitte Dezember als Peak sogar einmal 16.000. Jetzt sieht man, dass wir pro Tag bei 8.000 bis 10.000 Registrierungen pro Tag stehen.“

Wirtesprecher: Registrierungspflicht aufheben

Wirtesprecher Stefan Sternad sieht den Rückgang in der fehlenden Sinnhaftigkeit der Maßnahme begründet. Ohne Contact-Tracing führe sich die Registrierungspflicht ad absurdum: „Das ist auch die Rückmeldung der Betriebe. Man nimmt es mit Kopfschütteln zur Kenntnis. Das Contact-Tracing wurde aus meiner Sicht eingestellt, was eine absolute Bankrotterklärung ist, jetzt haben wir zwei Jahre Zeit gehabt uns vorzubereiten.“

Gleich, ob es sich nun um eine Strategie oder eine Schwäche handle, sagte Sternad, in beiden Fällen müsse der Schluss sein, „dass die Registrierungspflicht in der Gastronomie und auch in anderen Bereichen ab sofort aufzuheben ist“.

Land kann Maßnahmen nicht selbst lockern

Beim Land verteidigt man sich, dass die behördliche Nachverfolgung deswegen eingeschränkt sei, weil nicht nur die Neuinfektionen stark steigen, sondern auch immer mehr Mitarbeiter in den Behörden selber erkranken und ausfallen würden. Eine Abschaffung der Registrierungspflicht könne nur der Bund entscheiden, sagte der CoV-Sprecher Gerd Kurath.

„Grundsätzlich gilt, dass wir Maßnahmen die der Bund verordnet verschärfen können, wenn das in der Pandemie zielführend ist. Aber wir können eine Maßnahme nicht lockerer machen.“ Die Registrierungspflicht bleibe aus derzeitiger Sicht bestehen und solle auch im Hinblick auf einen sicheren Sommertourismus weiter gelten, sagte Kurath.