Nachweis, Handy,Zertifikat
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Coronavirus

Probleme bei Genesen-Status

Wer in Österreich an dem Coronavirus erkrankt, erhält den Genesen-Status in seinem Grünen Pass eingetragen. Wer allerdings im Ausland erkrankt, muss Einiges beachten, damit die Eintragung nachträglich erfolgen kann. So wird einem 23 Jahre alten Kärntner, der in England erkrankte, der Status nicht gewährt.

Der Kärntner absolvierte in England ein Auslandssemester für sein Studium. Im Dezember erkrankte er an Covid-19, obwohl er zweifach geimpft ist. Nach der Genesung kehrte er nach Österreich zurück. Weil er aber nur eine E-Mail der britischen Behörden über seine durchgemachte Infektion vorweisen konnte, gab es in Österreich keine Anerkennung für seinen Status als Genesener. Daher musste er sich noch bis Ende Jänner eine 3. Impfung holen, weil er sonst mit Anfang Februar seinen 2-G-Status verloren hätte.

Ärztliche Bestätigung mit positiven Testergebnissen nötig

Es gebe zwar seit Monaten die Möglichkeit, eine im Ausland durchgemachte CoV-Erkrankung nachträglich in Österreich für den Grünen Pass anerkennen zu lassen, sagte der Coronavirus-Sprecher des Landes, Gerd Kurath. Dabei müsse man jedoch Einiges beachten.

Grundsätzlich sei eine ärztliche Bestätigung mit den positiven Testergebnissen notwendig, sagte Kurath. Diese Bestätigung kann man dann auf der Homepage der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) hochladen: „Da bekommt man dann ein Prüfticket, mit dem man sich an die Landessanitätsdirektion wendet. Dort wird in der Regel ein Nachtrag in der Gesundheitsakte gemacht.“

Konkreter Fall wird nicht kommentiert

Mit diesem Nachtrag bekomme man dann auch innerhalb kürzerer Zeit ein Genesenen-Zertifikat, dass man vorweisen kann. Es sei wohl mit etwas Aufwand verbunden, bis man zu so seinem Nachtrag komme, sagte Kurath, ausländische Papiere müssten aber hierzulande adaptiert werden. Der konkrete Fall des 23-jährigen Kärntners könne nicht kommentiert werden, so Kurath.